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                  Krankenversicherung: Ratgeber, Tipps, und Informationen

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Die Private Krankenversicherung (PKV)

                  In der PKV sind rund 8,6 Mio. Mitglieder bei 46 verschiedenen Anbietern versichert.

                  Die PKV arbeitet nach dem so genannten Kapitaldeckungsverfahren und ermittelt die zu zahlenden Beiträge risikobezogen.

                  Die Beitragskalkulation enthält neben einem Risiko- und Verwaltungskostenanteil auch einen rücklagebildenden Beitragsteil, der für die Finanzierung von zukünftigen Versicherungsleistungen zurückgestellt wird.

                   

                  Der PKV zuzurechnen sind grundsätzlich:

                  • Selbständige und Freiberufler,
                  • Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze ist ausreichend, um aus der Versicherungspflicht auszuscheiden,
                  • Beamte und Beamtenanwärter.

                  Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

                  In diesen Krankenkassen sind ca. 90% der Bevölkerung in Deutschland versichert .

                  Die Mitglieder der GKV bezahlen einen von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängigen Beitrag und haben dafür Anspruch auf "wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistung". So formuliert es das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), das die gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung bildet.

                  Zur GKV zuzurechnen sind folgende Personenkreise:

                  • Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und die dadurch versicherungspflichtig sind,
                  • Studenten und Praktikanten,
                  • Rentner,
                  • Künstler und Publizisten,
                  • Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen,
                  • Personen, die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz beziehen oder in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind, oder
                  • Personen, die in Behinderteneinrichtungen an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.

                  Wer versichert sich wie?

                  Seit dem in Kraft treten der Gesundheitsreform 2007 besteht erstmals für allen Einwohner des Bundesgebiets eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die ab dem 01.01.2009 für alle bindend geworden ist. Danach ist erst einmal jeder verpflichtet, sich um eine Aufnahme in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu bemühen. Abhängig ist das von seinem beruflichen oder persönlichen Status.

                  Die allgemeine Versicherungspflicht soll dafür sorgen, dass jeder Bürger gegen die finanziellen Risiken infolge Krankheit oder Unfall versichert ist, denn in Deutschland gibt einen Personenkreis, der keinerlei Versicherungsschutz genießt. Man spricht hier von den so genannten "Nichtversicherten". Diese können dorthin zurückkehren, wo sie zuletzt versichert waren. Sowohl die GKV als auch die PKV muss die Rückkehrer aufnehmen.

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