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                  Überschussbeteiligung der Lebensversicherung: Funktion und Zusammensetzung

                  Die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung stellt eine Teilhabe an den Gewinnen des Versicherungsunternehmens dar. Der Anspruch der Versicherten darauf ist im Paragraf 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt, gilt jedoch nicht, wenn dieser im Vertragswerk ausdrücklich ausgeschlossen ist. 2005 hat das Bundesverfassungsgericht eine angemessene Überschussbeteiligung der Versicherten als verpflichtend erklärt.

                  Die Leistung einer Lebensversicherung setzt sich im Allgemeinen aus der vertraglich garantierten Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Die eingezahlten Beiträge der Versicherten zum Vermögensaufbau werden nach dem in der Lebensversicherung geltenden Kapitaldeckungsprinzip am Finanzmarkt angelegt, woraus die Garantieleistung und bei erfolgreicher Anlage weitere Gewinne (Zinsüberschüsse) entstehen.

                  Überschüsse können auch aus Risiko- oder Kostengewinnen resultieren, die das Versicherungsunternehmen realisiert hat. In der Beitragskalkulation sind die laufenden Kosten für den Verwaltungsaufwand der Lebensversicherung und Rückstellungsaufwand für bewertete Risiken (zum Beispiel Beitragsrückerstattungen) einberechnet. Durch wirtschaftliches Arbeiten seitens des Unternehmens (und günstige Risikobedingungen) ist es möglich, dass die Beitragszahlungen diese Kosten übersteigen und sich somit ein positiver Saldo bildet.

                  Eine angemessene Beteiligung an Zins- und Geschäftsüberschüssen kann im Leistungsfall oder am Schluss der Vertragslaufzeit erfolgen. Sie unterliegt der Berücksichtigung von variablen Kennzahlen wie dem Jahresgewinn des Versicherers. Diese sind angehalten, ihren Versicherungsnehmern in bestimmten Zeiträumen den jeweils aktuellen Kapitalanspruch aus den Beiträgen und die Beteiligung an entstandenen Überschüssen mitzuteilen.

                  Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen wird erneut sinken

                  Von der Redaktion - Januar 2011

                  Trotz aller Hoffnungen auf bessere Erträge im neuen Jahr zeichnet sich schon jetzt bei den Lebens- und Rentenversicherung eine negative Veränderung ab. Eine neue Umfrage, an der die 40 größten Lebensversicherungen Deutschland teilnahmen, zeigt nun, dass sich die Verbraucher in den kommenden Monaten auf einen Rückgang der Verzinsung einstellen müssen. Als Obergrenze für den Rückgang nennen Experten zum Beginn der ersten Woche des neuen Jahres einen Wert von 0,4 Prozentpunkten. Über 50...

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