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                  Zahlt die Hausratversicherung bei offener Haustür?

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Ja, zumindest teilweise, wenn das Haus über Nacht verlassen wurde. Ist die Haustüre nur zugezogen aber nicht abgeschlossen, wird das auf jeden Fall die Höhe der Entschädigungsleistung beeinflussen. Das Landgericht Koblenz urteilte, dass es sich in so einem Fall um grobe Fahrlässigkeit handle (AZ.: 16 O 150/04). Grobe Fahrlässigkeit führte nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Verlust des Versicherungsschutzes.

                  Hinweis:

                  Durch in Kraft treten des neuen VVG zum 01.01.2008 wurde das bis dahin geltende Alles-oder-Nichts-Prinzip gekippt. Das bedeutet, dass auch bei grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz nicht vollständig erlischt. Es ist vielmehr die Schwere des Verstoßes, der zum Versicherungsfall führt, für die Leistung des Versicherers ausschlaggebend. Dadurch ist es möglich, jeden Einzelfall interessengerecht zu lösen.

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