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                  Was ist bei Dienstreisen oder Urlaub zu beachten?

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Frage: Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen oder im Urlaub. Was muss ich in solchen Fällen bei meiner Hausratversicherung beachten?

                  Antwort: Sind Sie beruflich länger abwesend oder planen Sie einen längeren Urlaub, sollten Sie das Ihrer Hausratversicherung mitteilen, denn wenn es sich um mehr als sechzig Tage am Stück handelt, dann spricht man von einem "nicht ständig bewohnten Haushalt". Sie sollten keinesfalls versäumen, Ihrem Versicherer die längere Abwesenheit mitzuteilen. Andernfalls kann dieser die Zahlung verweigern, wenn in dieser Zeit ein Schaden entsteht.

                  Praxis-Tipp

                  Wir empfehlen bei längerer Abwesenheit eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmässigen Kontrolle Ihrer Wohnung zu beauftragen.

                  So finden Sie eine gute und günstige Hausratversicherung:

                  Eine Hausratversicherung schützt vor vielen Schäden in Ihrem Hausrat und gibt es bereits ab 2,50 Euro monatlich. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen über 100 Tarife mit Preis und Leistung. Hier können Sie kostenlos vergleichen.

                  Fragen und Antworten (FAQ) zur Hausratversicherung

                  • Was ist Hausrat?
                  • Sind Beiträge zur Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
                  • Wann gilt eine Wohnung als nicht ständig bewohnt?
                  • Warum brauche ich eine Hausratversicherung?
                  • Was ist bei Wehrdienst & Zivildienst in der Hausrat zu beachten?
                  • Was bedeutet in der Hausrat Unterversicherung?
                  • Zahlt die Hausratversicherung bei offener Haustür?
                  • Sind Sachen eines Untermieters in der Hausrat mitversichert?
                  • Was ist bei der Hausratversicherung nicht versichert?
                  • Was ist bei Dienstreisen oder Urlaub in der Hausrat zu beachten?
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