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                  Was ist bei der Hausratversicherung nicht versichert?

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  In der Hausratversicherung sind nicht alle Gefahren und Schäden versichert. Es gibt generelle Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen (VHB 2008). Dazu zählen im Folgenden:

                  • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion und Aufstand;
                  • Schäden durch innere Unruhen;
                  • Schäden verursacht durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
                  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
                  • Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch Personen begangen wurden, die in Ihrem Haushalt wohnen.

                  Hinweis:

                  In den VHB 2008 sind generell keine Elementarschäden mehr versichert. Sie lassen sich aber gegen Mehrbeitrag mit einschließen. Sie können aber auch separat durch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Zu den Elementarschäden zählen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

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