Wann gilt eine Wohnung als nicht ständig bewohnt?
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
In der Hausratversicherung gilt eine Wohnung dann als nicht ständig bewohnt, wenn sich innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen keine aufsichtsberechtigte, volljährige Person in der Wohnung über Nacht aufhält.
Da in solchen Fällen das Risiko für den Versicherer ungleich höher ist, verlangt er einen deutlich höheren Beitrag. Er kann leicht das Doppelte von dem betragen, was sonst eine Hausratversicherung unter normalen Umständen kostet. Außerdem sind einige, in der Regel zum Hausrat zählende Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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