Vermeiden Sie eine Unterversicherung
Von Thomas Nissen
Geben Sie bei Vertragsabschluss unbedingt den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats an, maßgeblich ist der Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert der Hausratgegenstände. Stellt der Versicherer nach einem Schaden fest, dass Sie die Versicherungssumme zu niedrig gewählt haben, ist er berechtigt, die Entschädigung im anteiligen Verhältnis zu kürzen.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt als Verbandsempfehlung zwei verschiedene Bedingungswerke der VHB 2008 heraus, wovon es ein Versicherungssummenmodell und ein Quadratmetermodell gibt.
In der Regel vermeiden Sie eine Unterversicherung, sofern Sie einen bestimmten, vom Versicherer vorgegebenen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche versichern.
Ist das erfüllt, garantieren die Hausratversicherer grundsätzlich volle Entschädigung. Man spricht dann vom so genannten Unterversicherungsverzicht.
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