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Leitungswasserversicherung in der Hausratversicherung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Schäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser verursacht werden, sind in Ihrer Hausratpolice grundsätzlich mitversichert.
Häufig sind sie die Folge von Materialverschleiß. Gerade wenn Sie einen Waschvollautomaten oder eine Spülmaschine zu Hause nutzen, sollten Sie Schläuche und Leitungen regelmäßig auf Materialermüdung hin überprüfen und Herstellerempfehlungen beachten.
Bei der Formulierung "bestimmungswidrig" muss der Schaden entstanden sein, weil das Leitungswasser entgegen Ihrer Planung und entgegen Ihres Willens ausgetreten ist. Ursächlich dafür verantwortlich sein kann sowohl ein technischer Defekt, als auch menschliches Fehlverhalten.
Ein bestimmungswidriger Austritt kann auch vorliegen durch die Handlungsweise unberechtigter Personen, wenn beispielsweise spielende Kinder einen aufgedrehten Wasserhahn entweder aus Versehen oder Übermut nicht mehr zudrehen.
In den aktuellen Versicherungsbedingungen (VHB 2008) ist klar definiert, wann ein bestimmungswidriges Auslaufen von Leitungswasser versichert ist. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob es sich um Frischwasser oder Abwasser handelt.
Ein bestimmungswidriger Austritt kann erfolgen:
- Aus Rohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen - Schäden dieser Art entstehen beispielsweise durch einen undichten Heizkörper, oder durch eine defekte Klimaanlage.
- Durch die mit Rohren oder Schläuchen der Wasserversorgung verbundenen Geräte - solche Schäden können aufgrund des defekten Wasserschlauchs eines Geschirrspülautomaten oder durch den verkalkten Heizstab einer Waschmaschine hervorgerufen werden.
- Durch Sprinkler- oder andere Berieselungsanlagen, die entweder aufgrund eines technischen Defekt in Gang gesetzt worden sind oder versehentlich eingeschaltet wurden und dadurch einen erheblichen Schaden am Inventar verursachen können. Zwar bestehen in privaten Haushalten technische Einrichtungen dieser Art eher selten, doch können sie in gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie beispielsweise in einer Tiefgarage oder einem Treppenhaus vorhanden sein.
- Aus Aquarien und Wasserbetten, wobei in diesem Fall nur der Schaden am Mobiliar versichert ist und der Inhalt eines Aquariums, zu dem Fische, Wasserpflanzen und eventuell Korallen gehören, nicht ersetzt wird.
Sollten Schäden in der bereits geschilderten Art aufgrund von Flüssigkeitsaustritt aus Dampfheizungen, aus Klima- und Wärmepumpen oder aus Solarheizungsanlagen entstehen, dann sind sie ebenfalls versichert, da die entsprechenden Flüssigkeiten (zum Beispiel Sole, Öl, Kühl- und Kältemittel) im Sinne der Versicherungsbedingungen dem Leitungswasser gleichgestellt sind.
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