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                  Wann eine Glasversicherung sinnvoll ist

                  Von Ralph Gönner

                  Scherben bringen nicht immer Glück. So kann eine zerbrochene Fensterscheibe viel Geld kosten. Eine Glasversicherung sorgt dafür, dass Sie sich eine zeitnahe Reparatur auch leisten können.

                  Für wen ist eine Glasversicherung wichtig ist

                  Eine Glasversicherung sollten Sie dann abschließen, wenn Sie große Fenster, wertvolle Glastische und Kristallspiegel sowie weitere teure Verglasungen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung haben. Kommen diese zu Bruch, tritt Ihr Versicherer ein.

                  Wer denkt, dass derartige Schäden von der Hausratversicherung übernommen werden, der irrt. Zwar sind Glasbruchschäden in der Hausratversicherung ebenfalls abgedeckt, allerdings nur in Verbindung mit den Gefahren Feuer, Leistungswasser, Sturm, Hagel und Elementar. Kommt die Glasscheibe demzufolge nicht anlässlich eines Brandes oder auslaufendem Wasser zu Schaden, sondern etwa infolge eines unglücklichen Zusammenpralls, wird der Schaden nicht von der Hausratversicherung übernommen. Gleiches gilt übrigens auch für die Wohngebäudeversicherung.

                  Zusammenfassend leistet der Glasversicherer dann Entschädigung, wenn Glas durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt wird. Die Prämie richtet sich stets nach der Wohnfläche, wobei zusammenhängende Glasflächen mit mehr als 6 qm in der Regel speziell versichert werden müssten.

                  Welche Kosten übernommen werden

                  Ist der Fall der Fälle eingetreten, so ersetzt Ihnen der Versicherer neben den Kosten für eine neue Glasscheibe auch den Geldaufwand für eine Notverglasung und Notverschalung. Schließlich könnten Sie sich an der zerstörten oder gesprungenen Glasplatte oder Fenster leicht verletzen. Anhand einer fachmännischen Notverglasung wird die entstandene Öffnung vorläufig geschlossen. Auch etwaige Kran- und Gerüstkosten sind ebenso versichert, wie die Kosten für die Entsorgung der zerbrochenen Scheibe. Müssen Anstriche, Malereien, Verzierungen und Schriften erneuert werden, so werden im Regelfall auch diese Kosten übernommen.

                  In der Regel sind pauschal alle Glasflächen versichert. Demzufolge besteht Versicherungsschutz sowohl für die Innen- bzw. Mobiliarverglasung, wie auch für die Außen- bzw. Gebäudeverglasung. Unter die Mobiliarverglasung fallen etwa Scheiben von Duschkabinen, Scheiben von Vitrinen, Glastische, Zimmerspiegel, Glasabdeckungen von Bildern, Glasscheibentüren von Schränken und Glasgegenstände. Auch Glasbausteine, Lichtkuppeln und Profilbaugläser sind enthalten. Bei der Gebäudeverglasung handelt es sich vorrangig um Glasscheiben, die zu Fenstern, Türen und Dachelementen gehören.

                  Sinnvolle Zusatzleistungen

                  Sofern auf Ihrem Dach eine Solar- oder Photovoltaikanlage installiert ist, sollten Schäden an der Kollektorscheibe mitversichert sein. Besitzen Sie zudem ein Cerankochfeld, sollte auch dieses im Rahmen der Glasversicherung abgedeckt sein. Nicht wenige Versicherer verlangen hierfür einen Zusatzbeitrag. Andere wiederum bieten diese Absicherung beitragsfrei an. Erfreulich wäre es zudem, wenn auch Schäden an Scheiben und Platten aus Kunststoff mitversichert sind. Als Aquarium- oder Terrariumbesitzer, sollten selbstverständlich auch dazugehörige Glasscheiben vom Versicherungsschutz umfasst sein.

                  Sofern Sie einen grünen Daumen besitzen und gerne auch zur kalten Jahreszeit im Garten tätig sind, sollten die Glasscheiben eines Wintergartens mitversichert sein. Die Scheiben eines Gewächshauses müssen im Regelfall zusätzlich versichert werden. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs wie Glasschüsseln, Blumenvasen oder Trinkgläser.

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