Elementarschäden: Schützen Sie sich vor den Folgen von Naturereignissen
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Sie können zusätzlich in Ihre Hausratversicherung auch den Versicherungsschutz gegen die so genannten Elementarschäden einschließen. Dazu gehören Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Der zusätzliche Beitrag ist normalerweise gut angelegt, da seit einiger Zeit die Wetterphänomene an Intensität zunehmen. Wenn Sie den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden mit beantragen, prüft der Hausratversicherer die Risikolage an Ihrem Wohnort und wird Sie auch um Auskunft über eventuell bereits früher aufgetretene Elementarschäden bitten.
In einer herkömmlichen Hausratversicherung sind Elementarschäden normalerweise nicht versichert, mit Ausnahme der Sturm- und Hagelschäden. Versicherungsschutz nur gegen Sturmschäden zu erhalten, ist demnach jederzeit möglich.
Da in den letzten Jahren Schäden, die durch Naturereignisse entstanden sind, stark zugenommen haben, ist die Absicherung gegen die sogenannten "erweiterten Elementarschäden" bei den Versicherungskunden stärker ins Bewusstsein gerückt (spätestens seit den Flutereignissen an der Oder im Jahr 1997 und der Elbe von 2002).
Erweiterte Elementarschäden
Bei "erweiterten Elementarschäden" ist die Beitragskalkulation aber gar nicht so leicht. Damit der Beitrag bezahlbar bleibt, beruht er auf einer Mischkalkulation. So lassen sich aber nicht einzelne Gefahren, die speziell ein bestimmtes Gebiet betreffen, absichern. Das heißt, es ist immer nur das gesamte Paket "erweiterte Elementarschäden" hinzu buchbar. Diese Art Risikoausgleich ist nötig, führt aber auch zu grotesk erscheinenden Vertragskonstellationen, wenn beispielsweise Bergbauern in den bayrischen Alpen gegen Sturmfluten und Bewohner von Sylt gegen Lawinen oder Vulkanausbrüche versichert sind.
Die Schwierigkeit in der Berechnung einer risikogerechten Prämie besteht darin, dass bei Elementarschäden, die aufgrund eines Naturereignisses entstehen, häufig hunderte oder tausende Gebäude gleichzeitig betroffen sind. Die Schadenshöhe kann dann die Beitragseinnahmen und Rücklagen leicht übersteigen. Nur durch die Mischkalkulation von mehreren Gefahren, kann ein Risikoausgleich erfolgen und der Beitrag bleibt bezahlbar.
Die Absicherung der Elementarschäden kennt man eigentlich aus der (Wohn-) Gebäudeversicherung. Bis zur Liberalisierung des Versicherungsmarktes in diesem Bereich, waren Gebäudeeigentümer in einigen Bundesländern verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg die Württembergische Gebäudebrandversicherung, die seit dem Fall des Monopols zur Sparkassenversicherung gehört.
Bis auf die Leitungswasserversicherung waren alle Gefahren versichert, die man aus der Hausratversicherung kennt und zusätzlich die erweiterten Elementarschäden. Auch in den neuen Bundesländern waren früher die Gebäude durch die staatliche Gebäudeversicherung der DDR gegen Elementarschäden versichert. Diese Verträge wurden durch die Allianz übernommen.
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