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    Hausratversicherung: Schützen Sie Ihr Eigentum

    Von Oliver Beyersdorffer

    Mit einer Hausratversicherung schützen Sie die gesamte Ausstattung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch Feuer, Sturm, Hagel, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.


    Versichert sind alle beweglichen Einrichtungsgegenstände und Sachen zum Gebrauch.

    Dazu zählen Möbel, Geräte der Unterhaltungselektronik, der Computer, Teppiche und Bodenbeläge, Küchen- und Haushaltsgeräte, Sport- und andere Hobbyausrüstung, Kleidung, Bücher und CDs und DVDs, Geschirr, Nahrungsmittel, Gartenzubehör und vieles mehr.

    Ersatz von Neu- oder Wiederbeschaffungswert

    Im Schadenfall gilt: Der Hausratversicherer ersetzt Ihnen die beschädigten, zustörten oder entwendeten Gegenstände zum Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert. Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Antiquitäten, Wertpapiere oder Sparbücher sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen mitversichert, in der Regel sind das bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Geregelt wird das in den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters. Wer besonders vorsichtig ist, bewahrt seine Wertsachen trotz Hausratversicherung in einem Bankschließfach auf.

    Elementarschäden: Schützen Sie sich vor den Folgen von Naturereignissen

    Sie können zusätzlich in Ihre Hausratversicherung auch den Versicherungsschutz gegen die so genannten Elementarschäden einschließen. Dazu gehören Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der zusätzliche Beitrag ist normalerweise gut angelegt, da seit einiger Zeit die Wetterphänomene an Intensität zunehmen. Wenn Sie die den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden mit beantragen, prüft der Hausratversicherer die Risikolage an Ihrem Wohnort und wird Sie auch um Auskunft über eventuell bereits früher aufgetretene Elementarschäden bitten.

    Hinweis:

    Beantworten Sie alle Antragsfragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Andernfalls verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflicht und der Versicherer kann im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar verweigern.

    Sie brauchen aber nur Fragen zu beantworten, die der Versicherer in Schriftform stellt. Sind Ihnen darüber hinaus Risiken bekannt, die aber nicht vom Versicherer schriftlich erfragt werden, haben Sie dem Versicherer gegenüber keine Mitteilungs-Verpflichtung.

    Redaktionstipp:

    Der Beitrag Ihrer Hausratversicherung lässt sich deutlich reduzieren, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je höher Ihr Eigenanteil ist, den Sie bei Eintritt eines Schadens übernehmen, desto geringer ist der Beitrag. Die Selbsteiligungen liegen normalerweise zwischen 150 EUR und 250 EUR pro Schaden.

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