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                  Hausratversicherung Vergleich

                  Von Thomas Nissen

                  Mit der Hausratversicherung erhalten Sie für die gesamte Ausstattung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung Ersatz bei Einbruch mit Diebstahl und Beschädigung (Vandalismus) sowie bei Zerstörung und Verlust durch Feuer, Sturm, Hagel und Wasserrohrbruch.

                  Als Hausrat versichert sind alle beweglichen Einrichtungsgegenstände sowie Sachen, die zum Gebrauch und Verbrauch bestimmt sind. Auf Reisen ist der mitgenommene Hausrat auch bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer versichert.

                  Hausratversicherung

                  © Jakub Krechowicz / fotolia.com

                  Sinnvoll ist es, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Dafür muss die Versicherungssumme mindestens 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter betragen (je nach Anbieter). Sollten Sie sehr teuren Hausrat und viele Wertgegenstände haben, muss die Summe entsprechend höher sein.

                  Versichern Sie auch grobe Fahrlässigkeit mit. Zudem macht es in manchen Gebieten Sinn, auch den Einschluss von Elementarschäden, bspw. aufgrund von Überschwemmung, bei der Hausratversicherung einzubeziehen.

                  Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom Wohnort und der Art des Hauses bzw. der Lage der Wohnung.

                  Praxis-Tipp

                  Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände zum Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert. Um die Kosten besonders für etwas teurere Gegenstände nachweisen zu können, ist es ratsam, Kopien der Kaufbelege sowie Fotos von Wertgegenständen und auch den einzelnen Zimmern anzufertigen. Die Aufbewahrung sollte außerhalb des Hauses erfolgen, um im Schadensfall sicher auf sie zugreifen zu können.

                  Praxis-Tipp

                  Beantworten Sie alle Antragsfragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Andernfalls verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflicht und der Versicherer kann im Schadenfall die Leistung kürzen oder verweigern.

                  Sie brauchen aber nur Fragen zu beantworten, die der Versicherer in Schriftform stellt. Sind Ihnen darüber hinaus Risiken bekannt, die aber nicht vom Versicherer schriftlich erfragt werden, haben Sie dem Versicherer gegenüber keine Mitteilungs-Verpflichtung.

                  Ersatz zum Neu- oder Wiederbeschaffungswert

                  Im Schadenfall gilt: Der Hausratversicherer ersetzt Ihnen die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände zum Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert. Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Antiquitäten, Wertpapiere oder Sparbücher sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen mitversichert, in der Regel sind das bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Geregelt wird das in den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters. Wer besonders vorsichtig ist, bewahrt seine Wertsachen trotz Hausratversicherung in einem Bankschließfach auf.

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