Wann muss man im Schadensfall bei der Tierhaftpflicht haften?
Von Thomas Nissen
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
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