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                  Wann muss man im Schadensfall bei der Tierhaftpflicht haften?

                  Von Thomas Nissen

                  Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).

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