Sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?
Von Thomas Nissen
Unverheiratete Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit nur während einer Schul- oder sich unmittelbar anschliessenden Berufsausbildung (berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmassnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
Kommentare zu Sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?
Gibt es Wartezeiten bei der Privathaftpflicht?
Sind Welpen, Fohlen in der Tierhaftpflicht mitversichert?
Warum brauchen Kinder eine Unfallversicherung?
Gilt die Privathaftpflicht auch bei Auslandsaufenthalten?
Was passiert beim Zusammenziehen in der Privathaftpflicht?
Ist der Partner in der Privathaftpflicht mitversichert?
