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                  Reicht eine Privathaftpflicht für Wohneigentümer?

                  Von Thomas Nissen

                  Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.

                  Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, das heisst wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privathaftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschliessen.

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