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                  Welche Bedeutung haben Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht?

                  Von Hans Frießem

                  Wenn Sie Bekannten oder Verwandten beim Umzug helfen, im Urlaub deren Wohnung versorgen oder andere Hilfsdienste erweisen, kann schon mal etwas kaputt gehen. Selbst zwischen guten Freunden gibt es häufig Streit darüber, wer in solchen Fällen haftet. Nicht jede private Haftpflichtversicherung zahlt auch für so genannte Gefälligkeitsschäden.

                  Auch als Helfer richtig abgesichert

                  Wenn jemand Sie um Hilfe bittet und Sie dabei einen Schaden verursachen, haften Sie nach geltendem Recht nur, wenn Sie grob fahrlässig handeln.

                  Die meisten Gefälligkeitsschäden geschehen aber höchstens leicht fahrlässig – zum Beispiel, wenn Ihnen beim Umzug versehentlich ein Spiegel zu Boden fällt oder Sie beim Blumengießen für den Nachbarn eine Pfütze auf dem Boden hinterlassen und das Laminat Schaden nimmt.

                  Bei leichter Fahrlässigkeit hat der Geschädigte jedoch keinen Anspruch gegen Sie als Helfer und bleibt auf seinem Schaden sitzen. Um in solchen Fällen Streit zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht auch Gefälligkeitsschäden reguliert.

                  So finden Sie eine gute und günstige Privathaftpflicht:

                  Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden ein "Muss" und ist bereits günstig ab 3 Euro monatlich zu bekommen. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen kostenlos über 100 Tarife mit Preis und Leistung. Hier können Sie vergleichen.

                  Bestehende Haftpflicht um Gefälligkeitsschäden ergänzen

                  Falls Sie bereits eine Haftpflichtversicherung besitzen, schauen Sie in den Vertragsbedingungen nach. Ist keine kundenfreundliche Gefälligkeitsklausel vereinbart, nehmen Sie Kontakt mit ihrem Versicherer auf und bitten um Einschluss von Gefälligkeitsschäden.

                  Der Versicherer leistet dann auch, wenn Sie etwas beschädigen oder zerstören, während Sie anderen behilflich sind. Voraussetzung ist, dass Sie den Gefälligkeitsdienst unentgeltlich leisten. Sind Sie beispielsweise regelmäßig als bezahlter Umzugshelfer tätig, empfiehlt sich eine Berufshaftpflicht.

                  Praxis-Tipp: Die Privathaftpflicht braucht jeder

                  Eine private Haftpflichtversicherung ist existenziell wichtig, Sie sollten unbedingt eine solche Police haben. Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie anderen Menschen unabsichtlich finanziellen oder gesundheitlichen Schaden zufügen – wenn Sie beispielsweise als Radler einen Fußgänger anfahren, das Rotweinglas auf den teuren Teppich des Nachbarn verschütten oder mit dem Einkaufswagen ein vor dem Supermarkt abgestelltes Auto verkratzen.

                  Fragen und Antworten (FAQ) zur Privathaftpflicht

                  • Was ist die Forderungsausfalldeckung bei der Privathaftpflicht?
                  • Welche Bedeutung haben Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht?
                  • Sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?
                  • Ist der Partner in der Privathaftpflicht mitversichert?
                  • Was passiert beim Zusammenziehen mit doppelter Privathaftpflicht?
                  • Können Kinder in der Privathaftpflicht haftbar gemacht werden?
                  • Gilt die Privathaftpflicht auch im Ausland?
                  • Gibt es Wartezeiten bei der Privathaftpflicht?
                  • Reicht eine Privathaftpflicht für Wohneigentümer?
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