Eltern haften für Ihre Kinder bei Verletzung der Aufsichtspflicht
Von Thomas Nissen
Kinder bis zu sieben Jahren (im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr) sind zwar grundsätzlich nicht für Schäden verantwortlich. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben müssen Sie als Eltern allerdings für die Schäden zahlen, die Ihr Nachwuchs verursacht.
Beispiel: Sie lassen Ihre Kinder kurz alleine, die Kinder spielen mit herum liegenden Streichhölzern und setzen die Mietwohnung in Brand. In einem solchen Fall kann der Hauseigentümer Sie als Eltern voll haftbar machen - gut, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung im Policenordner haben, die den Schaden übernimmt.
Bereits volljährige Kinder sind in der Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern geschützt, solange sie zur Schule gehen oder eine Erstausbildung wie beispielsweise eine Lehre oder ein Studium absolvieren. Wer die Erstausbildung beendet und ins Berufsleben einsteigt, braucht eine eigene private Haftpflichtversicherung.
Falls Sie kleine Kinder haben oder Nachwuchs planen, achten sie darauf, dass ihre private Haftpflichtversicherung auch für Schäden durch noch deliktunfähige Kinder aufkommt. Der Haftpflichtversicherer zahlt dann auch, wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht gar nicht verletzt haben; im Ernstfall vermeiden Sie so Ärger mit dem Geschädigten.
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