Private Haftpflichtversicherung - ein MUSS für jeden!
Von Thomas Nissen
Sie ist absolut wichtig und hat zudem nur geringe Kosten - die private Haftpflichtversicherung. Sie darf in keinem Haushalt fehlen. Der wichtige Schutz ist schon für 40 bis 100 Euro im Jahr zu haben.

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Die Versicherung tritt ein, wenn der Versicherte aufgrund von Fahrlässigkeit eine fremde Sache oder eine Person verletzt oder schädigt. Denn der Verursacher muss den entstandenen Schaden ersetzen. Solche Schäden belaufen sich über mehrere Millionen Euro.
Meist ein Vertrag pro Haushalt ausreichend
Ehepaare und Familien können sich mit einem Vertrag versichern. Junge unverheiratete Erwachsene sind bis zum Ende der ersten Ausbildung (Lehre oder Studium direkt nach der Schule) über den Vertrag der Eltern mitversichert.
Eine weitere Besonderheit gilt für unverheiratete Paare, die im gleichen Haushalt leben: es wird nur eine Haftpflichtversicherung benötigt, beide Partner können in den Vertrag eingetragen werden. Der Ausgleich von gegenseitigen Schäden ist jedoch dann nicht möglich.
Praxis-Tipp
Überprüfen Sie alte Verträge, ob die damals vereinbarten Versicherungssummen noch dem heutigen Stand entsprechen. Vielfach lassen sich für den gleichen Beitrag deutlich höhere Summen versichern.
Zahlen Sie die Prämie für die Haftpflichtversicherung auf alle Fälle jährlich, da Sie sonst einen Ratenzuschlag zu zahlen haben. Aufgrund der geringen Prämienhöhe ist es zudem nicht zweckmäßig, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
5 Millionen Euro sollten abgesichert werden
Achten Sie bei dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung auf Folgendes:
- Versicherungssumme (Deckungssumme)
Empfehlenswert ist ein Versicherungsschutz von 5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, am besten auch für Vermögensschäden. - Forderungsausfalldeckung
Bei einem Tarif mit Ausfalldeckung zahlt die eigene Haftpflichtversicherung auch dann, wenn Sie selbst geschädigt werden, der Verursacher aber finanziell nicht für den Schaden aufkommen kann (z.B. wenn der Verursacher keine Haftpflicht und kein Vermögen hat). Die Versicherungsgesellschaft versucht dann die Kosten beim Verursacher einzutreiben. Der Geschädigte hat hiermit jedoch nichts mehr zu tun. - Für Familien mit kleinen Kindern: Mitversicherung deliktunfähiger Kinder
Kinder unter sieben Jahren sowie im Straßenverkehr unter 10 Jahren können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, sofern die Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben. Jedoch liegt Eltern vielfach daran, den Schaden trotzdem zu ersetzen. Zudem braucht bei Einschluss der Mitversicherung deliktunfähiger Kinder nicht geklärt zu werden, ob die Aufsichtspflicht nicht doch verletzt wurde.
Im Bedarfsfall einbeziehen:
- Mietsachschäden: Mieter sollten darauf achten, dass ihre Versicherung Mietsachschäden abdeckt. Beispielsweise ein Waschbecken ist schnell beschädigt. Spätestens bei Auszug ist der Schaden dem Vermieter zu ersetzen.
- Gefälligkeitsschäden: Eine Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die entstehen, wenn der Versicherte unentgeltlich anderen behilflich ist, beispielsweise beim Umzug, nur, sofern Gefälligkeitsschäden in der Police einbezogen sind.
- Schlüsselverlust-Risiko: Der Verlust von Dienstschlüsseln kann erhebliche Kosten nach sich ziehen. Besonders wenn eine Schließanlage zu ersetzen ist. Dies gilt auch für Verlust von Wohnungsschlüsseln.
- Absicherung bei der Tätigkeit als Tagesmutter.
Versicherungen separat nötig für Tierhalter, besondere Hobbys oder Immobilienbesitzer
Separate Verträge sind nötig für:
- Kfz-Haftpflicht und Motorrad, gegebenenfalls auch für E-Bikes
- Tierhalter: Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht (Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Vögel, etc. sind in der „normalen“ Haftpflicht mitversichert.)
- Besonders gefährliche Hobbys: beispielsweise Sportboot-Haftpflicht und Jagdhaftpflicht
- Freiberufler, wie z.B. Arzt, Architekten etc.: Berufshaftpflicht
- Unternehmen, Freiberufler, selbstständige Handwerker: Betriebshaftpflicht
- Immobilienbesitzer: Öltank-Haftpflicht (Schäden von Erdreich und Gewässer durch austretendes Öl)
- Besitzer von vermieteten Immobilien: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Bauherren: Bauherren-Haftpflicht (Neubauten oder umfangreiche Umbauten)
Für viele Haftpflichtversicherungen bieten wir Ihnen jeweils Vergleichsrechner an.
Praxis-Tipp
Verhalten Sie sich im Schadensfall richtig:
- Melden Sie jeden Haftpflichtschaden umgehend bei Ihrem Versicherer, spätestens aber innerhalb einer Woche
- Geben Sie dem Haftpflichtversicherer genaue Auskunft über den Schadenhergang, damit er den Schaden prüfen kann
- Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keine Erklärung über Ihre Schadenersatzpflicht ab
- Leisten Sie ohne Absprache mit Ihrem Haftpflichtversicherer keine Zahlung an den Geschädigten
- Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer sofort, wenn eine Schadenersatzforderung durch Mahnbescheid, Klage, einstweilige Verfügung oder andere Rechtsmittel gegen Sie erhoben wird
