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                  Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer

                  Von Thomas Nissen

                  Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haften Sie als Besitzer eines Öltanks in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die durch austretendes Öl entstehen. Wenn Sie ein Leck in Ihrem Öltank nicht rechtzeitig bemerken, können Erdreich und Gewässer verseucht werden. Die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden gehen oft in die Hunderttausende.

                  Der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherer zahlt die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Entsorgen des verschmutzten Erdreichs. Der Versicherer übernimmt auch die Rechnung für behördlich angeordnete Rettungsmaßnahmen durch Feuerwehr, technisches Hilfswerk usw. Auch private Schadensersatzansprüche ersetzt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung - zum Beispiel, wenn durch auslaufendes Öl ein Bachlauf verseucht wird und Sie für die Schäden eines anliegenden Fischzuchtbetriebs aufkommen müssen.

                  Praxis-Tipp

                  Achten Sie darauf, dass der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherer im Ernstfall nicht nur Fremdschäden, sondern auch Schäden an Ihrem eigenen Grundstück und Gebäude ersetzt:

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