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                  Fragen und Antworten (FAQ) zur Tierhaftpflicht

                  Von Thomas Nissen

                  1. Was zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

                  Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, das heisst auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht, ist Versicherungsschutz vorhanden.

                  2. Sind Tiere schon über die Privathaftpflicht versichert?

                  Haustiere wie zum Beispiel Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

                  3. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?

                  Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.

                  4. Wann muss man im Schadensfall bei der Tierhaftpflicht haften?

                  Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).

                  5. Wo gilt der Versicherungsschutz?

                  Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.

                  6. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?

                  Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt in der Regel kostenfrei mitversichert.

                  7. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?

                  Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (Versicherungsnehmer), Zerkratzen der eigenen Couch usw. Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.

                  8. Sind Hundeschlittenrennen mitversichert?

                  Bei einigen Gesellschaften sind Hundeschlittenrennen versichert.

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