• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Bank-Girokonten
                  • Kostenloses Girokonto
                  • Girokonto Studenten
                  • Girokonto Selbstständige
                  • Girokonto wechseln
                  • Gemeinschaftskonto
                  • Geschäftskonto kostenlos?
                  • Geschäftskonto im Test
                  • P-Konto (Pfändungsschutz)
                  • Geldanlage-Konten
                  • Tagesgeldkonto
                  • Festgeldkonto
                  • Wertpapierdepot
                  • Depotwechsel
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Girokonto » P-Konto: Bankkonto mit Pfändungsschutz

                  P-Konto: Das Pfändungsschutzkonto für harte Zeiten

                  Von Diana Rothermel

                  Wem es nicht mehr möglich ist, über seine Einkünfte -Lohn oder Sozialleistungen - zu verfügen, kann Miete, Stromkosten, Versicherungen oder Darlehensraten sowie den laufenden Lebensunterhalt nicht mehr zahlen. Grund dafür können eine vorliegenden Kontopfändung oder ein Girokonto mit einer nicht geduldeten Überziehung sein.

                  Einen Schuldnerschutz gibt es seit 2012 nur noch, wenn es sich bei dem Girokonto um ein Pfändungsschutzkonto - ein sogenanntes P-Konto - handelt. Alleine mit diesem kann folgendes sichergestellt werden:

                  • Pfändungsschutz für alle Einkünfte (Lohn sowie Sozialleistungen) für einen bestimmten festgesetzten Betrag und
                  • Verrechnungsschutz für Sozialleistungen bei Girokonten im Soll.

                  Praxis-Tipp

                  Wandeln Sie Ihr Konto spätestens nach Eingang einer Kontopfändung um. Oder wenn sich Ihr Konto im Minus befindet und Sie Sozialleistungen erhalten.

                  Gesetzlicher Umwandlungsanspruch in P-Konto

                  Für ein bestehendes Girokonto besteht ein gesetzlicher Umwandlungsanspruch. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto im Plus oder Minus steht und ob bereits eine Kontopfändung vorliegt.

                  Einzige Voraussetzung ist: Ein P-Konto kann nur auf eine Person lauten - muss also ein Einzelkonto sein. Die Bank ist verpflichtet das „normale“ Girokonto nach Antrag, innerhalb von vier Werktagen in ein P-Konto umzuwandeln. Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Dies wird mit der Meldung an die Schufa sichergestellt. Die Kontoführungsgebühren für ein P-Konto sollten den Preis für ein „normales“ Gehaltskonto bei der jeweiligen Bank nicht überschreiten.

                  Pfändungsschutz mit „Sockelbetrag“

                  Von den Einkünften sind auf dem P-Konto jeden Monat „automatisch“ 1.028,89 Euro* pfändungsfrei. Dieser Betrag gilt bundesweit. Auf diesen Betrag werden Lohn sowie Sozialleistungen angerechnet. Aber auch einmalige Gutschriften wie Beihilfen oder Rückzahlungen von Mietnebenkosten zählen dazu.

                  Aufstockung des Sockelbetrags mittels Bescheinigung

                  Der Sockelbetrag gilt im Grunde für eine Person. Hat der Kontoinhaber jedoch mehrere Personen zu versorgen (aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht) oder nimmt er für Dritte (zum Beispiel für Lebensgefährtin und Stiefkinder der Bedarfsgemeinschaft) Sozialleistungen entgegen, kann der Sockelbetrag erhöht werden. Zum Nachweis ist dazu eine Bescheinigung nötig. Mit dieser lässt sich der pfändungsfreie Betrag für Unterhaltsberechtigte monatlich wie folgt erhöhen:

                  • für die erste weitere Person 387,22 Euro,
                  • für die zweite bis fünfte Person je 215,73 Euro* sowie
                  • um die Höhe des Kindergeldes, das auf das betreffende Konto eingeht.

                  Die notwendige Bescheinigung darf ausgestellt werden von: Familienkassen, Sozialleistungsträgern, dem Arbeitgeber, Anwälten (gegen Honorar) oder anerkannten Schuldnerberatungsstellen. In unklaren Fällen hilft das Vollstreckungsgericht weiter.

                  Individuelle Freigabeentscheidung

                  Reicht der Betrag, der sich aus der Bescheinigung ergibt, nicht aus, kann das Vollstreckungsgericht einen pfändungsfreien Betrag festlegen.

                  P-Konto im Soll: Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld NICHT aber für Lohn

                  Bei einem P-Konto mit einem Soll-Stand, muss die Bank Sozialleistungen und das Kindergeld bis zu 14 Tage nach der Gutschrift auszahlen. Zu den Sozialleistungen zählen Renten, Wohngeld, Arbeitslosengeld, ALG II, Aufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs, Sozialhilfe und BAföG.

                  Praxis-Tipp

                  Für Gehaltseingänge auf einem P-Konto im Minus darf die Bank die Auszahlung verweigern. Um dennoch an Geld für notwendige Ausgaben für den Lebensunterhalt zu kommen, sollten Sie rechtzeitig eine Vereinbarung mit Ihrer Bank treffen, um den Soll-Stand schrittweise zurückzuführen.

                  Näheres zum P-Konto ist im Internet im Forum Schuldnerberatung zu finden: www.f-sb.de

                  * bis 30.06.2013, danach erfolgt eine Anpassung

                  Twittern

                  Kommentare zu P-Konto: Das Pfändungsschutzkonto für harte Zeiten

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Festgeld 4 Jahre | Zinsen im Vergleich
                  Direktbanken Übersicht
                  Mercedes-Benz Bank Tagesgeld
                  Santander Kredit
                  Mercedes-Benz Bank: Tagesgeld und Festgeld
                  Comdirect Bank Tagesgeld
                  AXA Bank mit neuem ZinsPlus Tagesgeld

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  P-Konto: Das Pfändungsschutzkonto für harte Zeiten