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Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung: Wichtiger Schutz für Reiseunternehmer
Von Hans Frießem
Der Reiseveranstalter haftet automatisch, wenn Kunden durch sein Verschulden zu Schaden kommen. Auch bei Fehlern seiner Vertragspartner (Hotels, Kreuzfahrtschiffe, Busunternehmen usw.) können Kunden Schadenersatz direkt vom Veranstalter fordern. Gerade Personenschäden gehen oft in die Zigtausende und bedrohen die Existenz des Reiseunternehmens. Als Reiseveranstalter können Sie sich vor diesem Risiko mit einer Haftpflichtversicherung schützen.
Haftpflichtschäden sind in der Tourismusbranche häufig
Reiseveranstalter müssen stets mit Schadenersatzforderungen von Kunden rechnen. Beispiele: Jemand verletzt sich auf der behördlich nicht genehmigten Wasserrutsche des Urlaubsresorts, Reisegepäck wird vom Transportpersonal beschädigt, ein Gast erleidet eine Lebensmittelvergiftung im Hotel und fordert Schmerzensgeld.
In solchen Fällen übernimmt der Haftpflichtversicherer für Sie die rechtliche Prüfung. Berechtigte Ansprüche entschädigt er bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, unberechtigte Forderungen wehrt er für Sie ab – notfalls sogar vor Gericht.
Experten empfehlen in der Reiseveranstalterhaftpflicht eine Deckung von mindestens 10 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden. Für Sachschäden wird in der Regel eine Selbstbeteiligung von 500 Euro je Schadenfall vereinbart.
Veranstalterhaftpflicht günstig mit Insolvenzschutz kombinieren
Als Veranstalter von organisierten Reisen sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzschutz für Ihre Kunden abzuschließen, damit deren Rückreise gesichert ist, falls Ihr Unternehmen zwischenzeitlich zahlungsunfähig wird. Die erforderliche Insolvenzversicherung können Sie zusammen mit Ihrer Veranstalterhaftpflicht abschließen. Vom Insolvenzversicherer erhalten Sie auch die Reisesicherungsscheine, die Sie Ihren Kunden vor Reiseantritt aushändigen müssen.
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