Berufshaftpflicht für Architekten
Es ist gesetzlich festgelegt, dass sie in Ausübung ihrer Tätigkeit als Architekt Dritten gegenüber haften. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten bietet ihnen umfassenden Versicherungsschutz. Auch für die Fehler ihrer Betriebsangehörigen.
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