Die gesetzliche Krankenversicherung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Solidargemeinschaft, die sich über das so genannte Umlageverfahren finanziert. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erhält den gleichen Mindest-Leistungsumfang an medizinischer Versorgung, ungeachtet seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Tipps:
Kurzmeldungen:
Einheitlicher Beitragssatz durch Gesundheitsfonds
Durch den Gesundheitsfonds wird der Beitragssatz von der Bundesregierung festgelegt und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen. Jede Krankenkasse bekommt ihre Gelder jetzt direkt durch den zentral verwalteten Gesundheitsfonds zugeteilt. Kommt ein Kasse mit den Zuschreibungen des Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Von diesem Recht haben bereits etliche Krankenkassen Gebrauch gemacht.
Den aktuell gültigen Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier:
Sozialversicherungsgrenzen Übersicht
Alles gleich und dennoch unterschiedlich
Alle gesetzlich Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf den im SGB V festgeschriebenen Leistungsumfang. Er ist bei allen Krankenkassen gleich. Dennoch gibt es Unterschiede. So honorieren manche Krankenkassen beispielsweise gesundheitsbewußtes Verhalten, regelmäßige Vorsorge und die Teilnahme an Ernährungskursen mit Boni oder der teilweisen Kostenübernahme. Darüber hinaus kann eine Beitragrückerstattung erfolgen, wenn Überschüsse in entsprechender Höhe erwirtschaftet werden konnten.
Die Krankenkassen sind heute auch in der Lage, zusätzliche Einnahmen durch verschiedene Wahltarife zu generieren. Zusatzversicherungen dieser Art waren bislang nur der PKV vorbehalten.
| Integrierte Versorgung | Für viele Krankheiten stehen inzwischen integrierte Versorgungsangebote zur Verfügung. Durch die vernetzte Behandlung werden Mehrfach-Untersuchungen vermieden und die Behandlung nachhaltig verbessert. |
| Hausarzt-Tarif | Der überwiegende Teil von Erkrankungen kann durch den Hausarzt behandelt werden. Dadurch spart die Krankenkasse die teurere Facharztbehandlung. Der finanzielle Vorteil für den Patienten ist Ermäßigung bei den Zuzahlungen oder eine Prämienzahlung. |
| Strukturierte Behandlungsprogramme | Sie verbessern die Versorgung von chronisch Kranken durch eine kontinuierliche und gut abgestimmte Behandlung, verbunden mit regelmäßigen Kontroll-Untersuchungen. |
| Spezielle ambulante Versorgungsformen | Sie werden benötigt bei der Prävention, wie z.B. zur Vorbeugung eines Herzinfarktes oder bei der Behandlung bestimmter Krankheitsbilder, die in einer Region auftreten. |
| Krankengeld-Tarif | Versicherte, die bisher keinen Anspruch auf Krankengeld haben können sich in diesem Tarif gegen die finanziellen Folgen von Krankheit versichern, genauso wie alle Selbständigen, deren Krankengeldanspruch ab 2009 automatisch entfällt. |
| Freiwillige Angebote | Einige Krankenkassen halten auch zusätzliche Angebote bereit, wie beispielsweise einen Selbstbehalt-Tarif, bei dem der Versicherte einen Teil seiner Behandlungskosten selbst trägt und dafür eine Beitragsrückerstattung erhält. Einen Kostenerstattungs-Tarif, der den Versicherten einem Privatpatienten gleichstellt und bei dem der Arzt auch etwas höher abrechnen kann. Dafür wird ein Zusatzbeitrag fällig. Oder einen Tarif für besondere Therapien, der beispielsweise alternative oder auch homöopathische Behandlungsmethoden mit einschließt und der ebenfalls durch einen Zusatzbeitrag zu erhalten ist. |
Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, bindet sich für drei Jahre an die Krankenkasse. Das gilt für alle Mitglieder, ungeachtet dessen, ob sie versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind.
Kostenbremse durch Direktverträge
Durch den Abschluss von Direktverträgen haben die Krankenkassen die Möglichkeit, auf die Ausgabenentwicklung direkt Einfluss zu nehmen, in dem sie mit einzelnen Ärzteverbänden oder Verbänden einzelner Fachrichtungen Vereinbarungen über die Höhe der Honorare treffen.
Mehr Verantwortung
Auf den Krankenkassen lastet nun auch mehr Verantwortung den Versicherten gegenüber. Speziell im Umgang mit den zugeteilten Mitteln muss das Verständnis und die Bedeutung von Kostenbewusstsein weiter zunehmen. Auch im Hinblick darauf, weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.
Wer es hier an der nötigen Sorgfalt fehlen lässt, kommt schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Die Folge ist, dass Zusatzbeiträge verlangt werden müssen. Reicht das nicht aus, kann das auch eine Schließung der Kasse zur Folge haben, wie die jüngere Vergangenheit gezeigt hat.
Kündigungsmöglichkeit bei Zusatzbeitrag
Sollte Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, weil sie mit der Zuschreibung aus dem Gesundheitfonds nicht auskommt, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt zwei Monate.
In der Zukunft wird es auch weiterhin Fusionen kleinerer Krankenkassen mit größeren geben, die dann nachhaltig zur Stabilität beitragen können. Interessant dabei ist die Möglichkeit, dass sich Krankenkassen unterschiedlicher Art zusammenschließen, beipielsweise Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen.
Letzte Krankenkassen-Fusionen
August 2011
- Fusion von IKK classic und der Vereinigte IKK zur IKK classic
April 2011
- Fusion von Dräger & Hanse BKK und der BKK VOR ORT zu BKK VOR ORT
Januar 2011
- Fusion von BKK Enka und der Vereinigte BKK zu Vereinigte BKK
- Fusion der mhplus BKK und der GBK Köln zur mhplus BKK
- Fusion von BKK Kassana und BKK salvina zu BKK Kassana
- Fusion von AOK Mecklenburg Vorpommern und AOK Berlin-Brandenburg zu AOK Nordost
Durch die neueste Fusion zum 1. Januar 2012 von DAK, der BKK Gesundheit und der BKK Axel Springer zur DAK Gesundheit entsteht die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands. Dass Fusion auch finanzielle Stabilität bedeuten kann, sieht man an der Ankündigung, ab April 2012 keinen Zusatzbeitrag mehr zu verlangen. Denn bislang haben die Mitglieder aller drei Kassen einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro pro Monat bezahlt.
