Lexikon zur Geldanlage / L
Alphabetischer Index
Von Aktie bis Zertifikat. In diesem Geldanlage-Lexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Geldanlage, Börse und der Investmentfonds übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Länderfonds
Bei Länderfonds handelt es sich um Fonds, die nur in Wertpapiere oder Anleihen bestimmter Länder investieren.
Langläufer
Sogenannte Langläufer sind Anleihen mit langer Laufzeit. Bevor diese durch eine Tilgung gelöscht werden, vergehen in der Regel mindestens 10 Jahre.
Diese Anleihen haben ein höheres Verlustrisiko und werden besonders dann gekauft, wenn die Zinsen auf einem niedrigem Niveau sind und vermutlich wieder steigen.
Leichte Aktie
Bei einer leichten Aktie handelt es sich um eine Aktie, deren derzeitiger Aktienkurs erheblich unter dem langfristigen Stand liegt.
Solche Aktien werden wegen des augenscheinlich günstigen Kurs meist als preiswert eingestuft und bieten Anlegern daher gute Kurs- und Gewinnchancen.
Vergleichbar mit dem US-amerikanischen Börsenbegriff Penny Stocks.
Leitbörse
Bei einer Leitbörse handelt es sich um eine Börse, die meist den Takt angibt.
Die New Yorker Börse Dow Jones gilt zum Beispiel als weltweite Leitbörse, denn kommt es dort zu einem rapiden Kursanstieg oder Kursrutsch dann ziehen meist die anderen Börsen wie Tokio, Frankfurt oder London nach.
Leitzins
Bei einem Leitzins handelt es sich um einen Zinssatz, den die Zentralbank eines Landes vorgibt. Der Leitzins steuert maßgeblich die Geldpolitik eines Landes. Die Banken können bei der Zentralbank zum jeweils festgelegten Leitzins das Kapital bei der Zentralbank leihen und müssen dafür eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Festsetzung der Leitzinsen hat Einfluss auf die Zinspolitik der Banken. Mit einer Senkung werden beispielsweise auch Kredite billiger, im gleichen Zug erhält der Anleger auch für seine Geldanlage weniger Guthabenzinsen. Siehe auch: Bedeutung Leitzins
Letter of Intent
Der Letter of Intent beschreibt eine Absichtserklärung, die zwischen einem Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. Diese Absichtserklärung dient der Bestätigung, dass sich beide Vertragsparteien in Verhandlungen über einen Vertrag befinden.
In der Regel findet dies Verwendung, wenn alle Beteiligten den Verhandlungsstand und die weitere Vorgehensweise dokumentieren und schriftlich absegnen wollen oder müssen, damit eventuell getätigte Vorleistungen nachvollzogen ggf. beglichen werden können.
Letzter Preis
Die Bezeichnung Letzter Preis bedeutet den zuletzt festgestellten Kurs, an dem ein Geschäft, wie etwa ein Aktienkauf oder Aktienverkauf, abgeschlossen worden ist.
Limitierte Order
Die Limitierte Order ist ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer Kapitalanlage. Dabei legt der Anleger einen bestimmten Kurs fest und erst wenn dieser erreicht wird, erfolgt die Ausführung.
Dies hat den Vorteil, dass die Kurse nicht laufend beobachtet werden müssen, um etwa den richtigen Zeitpunkt für einen Kauf bzw. Verkauf finden zu können.
Litera
Die Bezeichnung Litera ist lateinisch und dient im Finanzwesen dazu, einzelne Effekten anhand ihrer Serien oder Einteilung zu unterscheiden. Beispiel: Anleihe Lit B über 100 Euro Nennbetrag.
Lokogeschäft
Bei einem Lokogeschäft handelt es sich um ein Kassageschäft einer Warenbörse.
Dabei erfolgt die Abrechnung der gekauften oder verkauften Waren zum Kassakurs und die Warenlieferung ist im Gegensatz zu Termingeschäften sofort fällig.
Lombardieren
Das Lombardieren beschreibt eine Beleihung, bei der ein Bankkunde seine Wertpapiere, Waren oder Wechsel bei seiner Bank als Sicherheit hinterlegt, um einen Kredit zu erhalten.
Long Position
Die Long Position beschreibt eine Anlagestrategie, bei der der Investor oder Anleger auf steigende Kurse setzt, indem ein Call-Optionsschein auf eine bestimmte Aktie erworben wird.
Losanleihe
Bei einer Losanleihe handelt es sich um eine Anleihe, die nicht oder nur niedrig verzinst wird. Wenn die Tilgung stattfindet, wird der an Zinsen eingesparte Betrag in Form einer Prämie an die Anleger ausgeschüttet.
Wie hoch die Prämien je Losanteil sind, wird vorher im so genannten Verlosungsplan festgeschrieben. In der Bundesrepublik Deutschland hat ausschließlich der Staat das Recht, eine Losanleihe auszugeben.
