Lexikon zur Geldanlage / A
Alphabetischer Index
Von Aktie bis Zertifikat. In diesem Geldanlage-Lexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Geldanlage, Börse und der Investmentfonds übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Abbuchungsauftrag
Ein Abbuchungsauftrag ist ein widerruflicher, schriftlicher Auftrag an eine Bank, eine eingehende Lastschrift/Zahlung vom eigenen Girokonto abbuchen zu lassen.
Accretion
Bei einer Accretion handelt es sich um einen Plusbetrag zwischen dem Kauf- und Verkaufskurs eines Wertpapiers zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
Agency Futures
Die Agency-Futures sind Terminkontrakte (Optionsscheine) auf Anleihen mit langer Laufzeit. Die Herausgabe erfolgt durch Emittenten, die eine hohe Bonität aufweisen. Dies sind überwiegend der Staat, Banken und große Unternehmen.
Agio
Das Agio ist die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und Rücknahmepreis eines Fonds. Dieser Betrag wird auch Aufgeld genannt und ist vom Anleger beim Kauf eines Fonds zu bezahlen. Siehe auch: Ausgabeaufschlag. Das Gegenteil ist das: Disagio.
Akkumulierungsfonds
Akkumulierungsfonds. Die Erträge des Fonds (Dividenden, etc.) werden direkt wieder dem Fonds zugeführt und nicht an den Anleger ausgeschüttet. Siehe auch: Thesaurierung.
Aktie
Die Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil des Grundkapitals an einer Aktiengesellschaft. Damit erhält der Aktionär bei guter Gewinnlage Dividendenzahlungen des Unternehmens. Unterschieden werden: Stammaktien und: Vorzugsaktien.
Aktienanalyse
Die Aktienanalyse soll zum einen Informationen und zum anderen Prognosen über den Verlauf einer Aktie vermitteln. Dazu werden historische, aktuelle und prognostizierte Angaben über das Unternehmen herangezogen, dass damit optimale Entscheidungen über Kauf- und Verkaufszeitpunkt getroffen werden können. Unterschieden werden die Fundamentalanalyse und die (chart-)technische Analyse.
Aktiengesellschaft
Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Unternehmensform, die neben der GmbH, GmbH & Co. KG, OHG und KG zu den Kapitalgesellschaften in Deutschland zählt. Dabei wird das Gesellschaftervermögen in Aktien umgewandelt. In Deutschland liegt das Grundkapital zur Gründung einer AG bei mindestens 50.000 Euro und der Nennwert einer Aktie muss sich auf mindestens 1 Euro belaufen.
Eine Aktiengesellschaft muss von mindestens einer Person gegründet werden. Nach der Gründung besteht die AG aus den drei Organen Vorstand, Aufsichtsrat und der Hauptversammlung.
In Deutschland unterliegen die AGs strengen Vorschriften und Regelungen, welche einzuhalten sind. Mit der Neugründung oder Umwandlung einer Firma zu einer AG wird das Ziel verfolgt, Kapital für eine Expansion durch einen späteren Börsengang zu erhalten.
Aktienoption
Eine Aktienoption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Aktien (z. B. 10 oder 100 Aktien des Basiswerts) jederzeit vor dem Verfalltermin der Option zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Für die Einräumung des Aktienoptionsrechtes zahlt der Erwerber dem Verkäufer den auch als Optionsprämie bezeichneten Optionspreis, der nicht zurückerstattet wird, gleichgültig, ob es zur Ausübung der Option kommt oder nicht.
Aktienpaket
Ein Aktienpaket ist ein grösserer Kapitalanteil an einer Aktiengesellschaft, der sich in einer Hand befindet und dem Inhaber Einfluss auf die Gesellschaft sichert. Der Besitz von 5% des Grundkapitals genügt bereits, um die Einberufung der Hauptversammlung zu erzwingen.
Aktiensplit
Ein Aktiensplit ist Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Anteile.
Aktionär
Der Aktionär ist der Inhaber einer Aktie und gilt somit als finanziell an einem Unternehmen beteiligt. Es wird zwischen Kleinaktionären, Großaktionären und Hauptaktionären unterschieden.
Ein Kleinaktionär besitzt nur einen geringen Aktienanteil, während Hauptaktionäre aufgrund ihres hohen Aktienanteils einen erheblichen Einfluss auf die Aktiengesellschaft ausüben können.
Sollte der Hauptaktionär über die Hälfte der Aktien besitzen, so wird er zum Großaktionär und hat die Möglichkeit, die Aktiengesellschaft zu übernehmen.
All in Fee
All in Fee ist die Gebühr, die sämtliche anfallende Kosten (inklusive der Transaktionskosten) umfasst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind standardisierte sowie schriftlich vorformulierte Vertragsbedingungen bei vielen Vertragsarten.
Sie regeln die wichtigsten Bestandteile der Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien.
Alternative Investments
Bei alternativen Investments handelt es sich um eine Anlagestrategie, die die Bandbreite der normalen Kapitalanlagen (z.B Aktien, Bundesschatzbriefe) erweitern.
Dies geschieht mit dem Ziel, auch dann einen Gewinn zu erwirtschaften, wenn die klassische Geldanlage in eine Verlustzone geraten ist.
Zu den alternativen Investments gehören zum Beispiel die risikoreichen Hedge Fonds oder Firmenbeteiligungen, die nicht öffentlich gehandelt werden.
Amex
Die Bezeichnung Amex steht für American Stock Exchange und bezeichnet den New Yorker Aktienmarkt, an dem unter anderem der Dow Jones, Nasdaq und weitere Indizes der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gelistet werden.
Amtlicher Handel
Als amtlicher Handel wird der Markt für Wertpapiere bezeichnet, die von der Zulassungsstelle der Wertpapierbörse zur amtlichen Notierung zugelassen sind. Neben diesem gibt es den Geregelten Markt, den Freiverkehr sowie den Neuen Markt als weitere Börsensegmente.
Amtlicher Makler
Bei einem amtlichen Makler handelt es sich um eine natürliche Person, die im Auftrag der staatlichen Börsenaufsicht die Aktienkurse feststellt.
Der amtliche Makler muss strenge Richtlinien bei seiner Arbeit einhalten, so darf er zum Beispiel keine Geschäfte mit den Unternehmen tätigen, deren Kurse er feststellt.
Als Vergütung bekommt ein amtlicher Makler eine Maklercourtage.
Anderkonto
Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein Konto, dass auf den Namen eines Treuhänders, wie etwa einem Rechtsanwalt, Vermögensverwalter oder Notar, eröffnet wird.
Der Treuhänder verwaltet darüber das Vermögen seines Kunden oder Auftraggebers.
Anlageausschuss
Der Anlageauschuss berät das Fondsmanagement oder die KAG hinsichtlich der Anlagepolitik der jeweiligen Fonds. Im Vordergrund stehen die Interessen der Anteilseigner.
Anlagedauer
Die Anlagedauer beschreibt den Zeitraum einer Geldanlage. Es wird dabei zwischen kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Anlagedauer unterschieden.
Bei einer kurzfristigen Anlagedauer wird das Geld meist nur für wenige Wochen, Monate oder ein Jahr angelegt und dabei meist in sichere Kapitalanlagen wie Bundesschatzbriefe, Sparbücher oder Festgeld investiert.
Im Vergleich dazu liegt die mittelfristige und langfristige Anlagedauer bei über einem Jahr und es wird dabei in Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen wie Aktien, Anleihen, Zertifikate oder Fonds investiert.
Anlagegrenzen
Um die Risikostreuung zu gewährleisten, darf ein Investmentfonds nicht mehr als 5% seines Vermögens in Wertpapiere eines einzelnen Emittenten investieren. Ausnahmen sind mit 10% gestattet.
Anlagepapiere
Es handelt sich bei Anlagepapieren um Wertpapiere, die nur kleinen Kursschwankungen unterliegen, aber dennoch einen stabilen Gewinn erwirtschaften.
Dazu gehören Pfandbriefe, Bundesschatzbriefe und Anleihen von Blue Chips.
Anlagewährung
Die Anlagewährung ist die Währung, in der ein Investmentfonds seine Anlagen tätigt.
Anteilspreisveröffentlichung
Im Rahmen ihrer Informationspflicht sind die Fondsgesellschaften dazu angehalten, die Anteilspreise ihrer Fonds zu veröffentlichen. Diese Preise müssen börsentäglich ermittelt werden und mindestens zweimal pro Monat in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung erscheinen.
Anteilsscheine
Anteilsscheine werden auch als Fondsanteile, Investmentanteile oder Investmentzertifikate bezeichnet und dokumentieren die Ansprüche eines Anteilsinhabers gegenüber der Fondsgesellschaft.
Anteilsumlauf
Der Anteilsumlauf ist die Summe der Anteile eines Fonds, die ausgegeben wurden und sich abzüglich der zurückgenommenen Anteile zu einem bestimmten Zeitpunkt im Umlauf befinden.
Anteilswert
Der Anteilswert wird auch Anteilspreis genannt und errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile. Er entspricht dem Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Anteile erhält. Siehe auch Rücknahmepreis.
Arbitrage
Die Arbitrage sind Geschäfte zur Ausnutzung von Preis- oder Kursunterschieden an verschiedenen Märkten zum selben Zeitpunkt (Arbitragehandel), zum Beispiel an Devisenmärkten (Devisenarbitrage) oder an Wertpapiermärkten (Wertpapierarbitrage). Bei Zinsarbitragen werden Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Geldmärkten genutzt.
AS-Fonds
AS-Fonds= Altersvorsorge Sondervermögen Fonds. Dadurch diese Innovation wird eine private Altersvorsorge durch Anlage in besondere Investmentfonds ermöglicht. AS-Fonds unterliegen speziellen Anlagevorschriften. Zum Beispiel dürfen sie nur innerhalb festgelegter Grenzen in Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Ziel ist ein ausgewogenes Portfolio, in dem sicherheitsorientierte Investments mit renditestarken Anlagen kombiniert werden.
Asset
Asset ist ein englischer Begriff für Wertpapier oder auch Anlage.
Asset Allocation
Asset Allocation steht für die Kapitalaufteilung innerhalb des Portfolios eines Fonds und sollte die Basis für die Höhe der zukünftigen Erträge des Fonds sein.
Aufzinsung
Der Fachbegriff Aufzinsung beschreibt die mathematische Berechnung des Endkapitals, welches sich aus dem Anfangskapital entwickeln kann.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist die Differenz zwischen dem Ausgabepreis beim einem Fondskauf und dem Rücknahmepreis. Der Ausgabeaufschlag dient der Deckung der Vertriebskosten und wird in unterschiedlicher Höhe erhoben. In der Regel zwischen 1% und 5%. Siehe auch: Agio.
Ausgabepreis
Der Ausgabepreis ist der Preis, zu dem Fondsanteile erworben werden können. Der Ausgabepreis ist die Summe aus dem Anteilswert (=Rücknahmepreis) und dem Ausgabeaufschlag.
Ausschüttende Fonds
Ausschüttende Fonds geben die erwirtschafteten Erträge und realisierten Kapitalgewinne mehrheitlich an ihre Inhaber der Fondsanteile aus. Im Gegensatz dazu steht die Wiederanlage von Erträgen. Siehe auch: Thesaurierung.
Ausschüttung
Bei der Ausschüttung erfolgt die Weitergabe der erwirtschafteten Erträge und realisierten Kapitalgewinne an die Anleger in Form einer Auszahlung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit zum i.d.R. kostenlosen Erwerb neuer Fondsanteile. Das Fondvermögen und dementsprechend der Anteilswert verringern sich am Ausschüttungstag exakt um den Ausschüttungsbetrag.
Ausschüttungsgleicher Ertrag
Ein ausschüttungsgleicher Ertrag wird auch Thesaurierungsbetrag genannt und bezeichnet die zur Wiederanlage zu Verfügung stehenden Erträge.
Auszahlplan
Der Auszahlplan wird auch als Entnahmeplan bezeichnet und bedeutet die Vereinbarung über regelmässige Auszahlungen aus einem Fondsvermögen an dessen Anleger. Zur Einrichtung bedarf es i.d.R. eines Mindest-Depotwerts (z.B. 100.000€) Der Anleger kann entscheiden, ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufliessen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt).
