Finanzamt kontrolliert Anleger per Kontoabfrage

Aktualisiert: 14. Mai 2017 | Redaktion
Das Finanzamt hat die Möglichkeit, die Kapitalerträge der Anleger intensiv mittels Kontoabfrage zu prüfen. Die Mittel und Wege hierzu werden den Finanzämtern per Gesetz immer schneller und einfacher gemacht.

Die Finanzämter haben über das Bundeszentralamt für Steuern Zugriff auf alle Basisdaten der Bankkunden, zum Beispiel:

  • Kontonummern
  • Eröffnungs- und Auflösungsdaten
  • Kontoinhaber, Anschrift, Geburtsdatum
  • weitere Verfügungsberechtigte

Kontostände und Kontobewegungen müssen dem Finanzamt allerdings erst bei Verdacht auf Steuerhinterziehung offen gelegt werden. Das Kontenabfragesystem steht auch anderen Behörden offen, zum Beispiel den BaföG-Ämtern. Denn hier erschleichen sich viele noch immer durch falsche Vermögensangaben die Ausbildungsförderung.

Die Banken sind verpflichtet, die Basisdaten ihrer Bankkunden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu melden.

Bisher wurden die Daten nur zur Bekämpfung von organisierter Geldwäsche und Terrororganisationen herangezogen. Doch heute können die Finanzbeamten gezielt diese Online-Datenbank einsetzen, um die Steuererklärung von Kapitalanlegern zu prüfen.

Die Finanzbeamten können die Kontenabfragen direkt vom Schreibtisch online anfordern. Für eine Kontoabfrage braucht kein Verdacht auf ein Steuervergehen mehr zu bestehen. Es reicht aus, wenn Informationen zur Steuerfestsetzung erforderlich sind.

Allerdings sollte diese Anfrage erst die letzte Instanz sein, um Informationslücken zu schließen. Zuerst sollte die konkrete Nachfrage beim Steuerzahler erfolgen.

Ebenso sind die Finanzbeamten dazu verpflichtet, im Steuerbescheid den Steuerzahler über die Kontoabfrage zu informieren.