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Einführung in die neue Abgeltungsteuer (Zinssteuer)
Von Ralph Gönner
Am 01.01.2009 wurde die einheitliche Abgeltungsteuer (Zinssteuer) von 25% auf Kapitalerträge eingeführt. Das sind zum Beispiel Sparzinsen, Aktien-Dividenden oder Erträge aus Investmentfonds.
Zu den 25% Abgeltungsteuer kommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, maximal rund 28%. Die Bank behält die Abgeltungsteuer auf Zinserträge automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Damit ist die Steuerschuld abgegolten, was eine erhebliche Vereinfachung gegenüber der damaligen Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer auf Kapitalerträge) darstellt, die durch die Abgeltungsteuer ersetzt wurde.
Der Sparerfreibetrag heißt nun Sparer-Pauschbetrag
Für jeden Bürger sind Kapitalerträge von bis zu 801 € steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Eheleuten 1.602 €. Sie können Ihrem Kreditinstitut vorab einen Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe erteilen. In diesem Fall wird keine Abgeltungssteuer abgezogen, die Bank zahlt die Zinsen voll aus. Nur für Zinseinnahmen, die über den Pauschbetrag hinausgehen, wird Pauschalsteuer abgeführt. Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages mussten Sie aber schon in der Vergangenheit versteuern.
Ob sich die Abgeltungssteuer finanziell auswirkt, hängt vom Gesamteinkommen und dem persönlichen Steuersatz (Einkommensteuer x 100/ Bruttoeinkommen) ab. Wer nur 10% Einkommensteuer zahlt und Zinserträge über dem Pauschbetrag hat, gibt ab 2009 die einbehaltene Abgeltungsteuer einfach in seiner Steuererklärung an. Die zuviel gezahlten 15% (plus Soli und Kirchensteuer) bekommt er vom Finanzamt zurück. Der kleine Sparer wird durch die neue Abgeltungsteuer also nicht stärker belastet.
Gutverdiener profitieren sogar:
Gutverdiener profitieren sogar von der Neuregelung: Auch wer mehr als 25% Einkommensteuer zahlt, braucht Kapitalerträge, von denen bereits Abgeltungsteuer abgezogen wurde, ab 2009 nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben. Bisher mussten auch Gutverdiener ihre Kapitalerträge voll versteuern - je nach persönlichem Steuersatz mit bis zu 42%.
Was sich geändert hat:
1. Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Dividenden:
Das Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Dividenden ist entfallen. Zukünftig werden Gewinnausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre voll besteuert; was eine deutliche Benachteiligung gegenüber der bestehenden Praxis ist.
2. Ende der Spekulationsfrist besiegelt:
Mit der Einführung der neuen Steuer ist auch die Spekulationsfrist entfallen, in der realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nach mehr als 12 Monaten nach dem Kauf steuerfrei gewesen wären. Ein Schlag für Anleger, die mit Aktien eine Altersvorsorge aufbauen möchten.
Redaktionstipp:
Für Wertpapiere, die Sie vor dem Einführungsstichtag 1.Januar 2009 gekauft haben, bleibt die alte Regelung bestehen; Kursgewinne sind bei Verkauf nach der Spekulationsfrist von zwölf Monaten weiter steuerfrei.
Aktuell wird auch gelesen:
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