- Gebäudeversicherung
- Tarifvergleich & Rechner
- Leitungswasserversicherung
- Leistungsübersicht
- Im Schadensfall...
- Bei Vertragsabschluss
- Bauversicherungen
- Wichtige Bauversicherungen
- Feuerrohbau-Versicherung
- Bauherren-Haftpflicht
- Bauleistungsversicherung
- Nach der Bauzeit
- Öltank-Haftpflicht
- Haus-Haftpflicht
- Photovoltaikversicherung
- Service der Redaktion
- Kostenlose Formularvorlagen
- Versicherungsbedingungen
- Fragen & Antworten (FAQ)

Schadenfall: Nutzen Sie die Hotline Ihres Gebäudeversicherers
Von Hans Frießem
Die meisten deutschen Gebäudeversicherer unterhalten eine rund um die Uhr besetzte Hotline. Dort bekommen Sie im Schadenfall sofort Auskunft und Hilfe.
Bei größeren Schäden schickt der Versicherer einen Gutachter zur Bewertung an den Schadensort, später rechnen Sie mit Ihrem Gebäudeversicherer durch Vorlage der Reparaturkostenbelege ab.
Setzen Sie sich in jedem Fall mit dem Versicherer in Verbindung, bevor Sie größere Instandsetzungsarbeiten in Auftrag geben.
Wichtig
Sturmschäden ersetzen die Gebäudeversicherer erst ab Windstärke 8. Die Versicherer greifen auf die Daten der Wetterdienste zu - Gebäudeschäden werden nicht bezahlt, wenn zum Schadenzeitpunkt am Ort Windgeschwindigkeiten von weniger als rund 63 km/h herrschten.
In diesem Fall gehen die Versicherer davon aus, dass beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile nicht ausreichend sturmfest waren.
So verhalten Sie sich im Schadenfall richtig:
Als Gebäudeversicherter müssen Sie nach einem Schaden umgehend den Versicherer informieren, am besten innerhalb von einer Woche. Natürlich sind Sie gehalten, alles Notwendige zu tun, um Versicherungsschäden zu vermeiden:
- Halten Sie Gebäudeschäden so gering wie möglich, aber begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr.
- Rufen Sie bei einem Brand oder einem Wasserschaden sofort die Feuerwehr.
- Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
- Zeigen Sie Vandalismusschäden bei der Polizei an.
- Dokumentieren Sie die Schäden möglichst genau, machen Sie eine Schadenliste und aussagekräftige Fotos.
- Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gebäudeteile für die Schadenaufnahme durch den Versicherer.
- Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung Türen und Fenster.
- Entleeren Sie im Winter alle außen liegenden Wasserleitungen.
- Heizen Sie bei auch bei längerer Abwesenheit im Winter ausreichend, um Frost- und Leitungswasserschäden zu vermeiden.
Kommentare zu Was ist im Schadensfall in der Gebäudeversicherung zu tun?
Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
Auswirkungen der Katastrophen in Japan auf den Versicherer R+V - Kurz notiert
Was ist bei Sturm & Hagel in der Gebäudeversicherung nicht versichert?
EU-Aufsicht hält Versicherer für stabil - Kurz notiert
Obliegenheiten in der PKV
Sturmschäden gründlich dokumentieren