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                  Was ist bei Sturm/Hagel in der Gebäudeversicherung nicht versichert?

                  Von Thomas Nissen

                  In der Gebäudeversicherung sind im Bereich Sturm und Hagel folgende Schäden nicht versichert:

                  • Schäden durch Stürme unter Windstärke 8
                  • Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
                  • Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
                  • Schäden durch Lawinen und Sturmflut (Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Bereich der Elementarschäden versicherbar)
                  • Ableitungsrohre ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre (Rohre dieser Art sind vereinzelt durch Mehrbeitrag versicherbar)
                  • Schäden durch Hagel, Schnee, Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt
                  • Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein

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