• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Gebäudeversicherung
                  • Tarifvergleich & Rechner
                  • Leitungswasserversicherung
                  • Leistungsübersicht
                  • Im Schadensfall...
                  • Bei Vertragsabschluss
                  • Bauversicherungen
                  • Wichtige Bauversicherungen
                  • Feuerrohbau-Versicherung
                  • Bauherren-Haftpflicht
                  • Bauleistungsversicherung
                  • Nach der Bauzeit
                  • Öltank-Haftpflicht
                  • Haus-Haftpflicht
                  • Photovoltaikversicherung
                  • Service der Redaktion
                  • Kostenlose Formularvorlagen
                  • Versicherungsbedingungen
                  • Fragen & Antworten (FAQ)
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Gebäudeversicherung » Tipps zum Vertragsabschluss

                  Tipps zum Vertragsabschluss einer Gebäudeversicherung

                  Von Hans Frießem

                  Tipp 1: So vermeiden Sie Unterversicherung

                  Entscheiden Sie sich in der Gebäudeversicherung unbedingt für eine ausreichende Versicherungssumme, sonst riskieren Sie eine Unterversicherung.

                  Die Versicherungssumme muss dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen, andernfalls kürzt der Gebäudeversicherer seine Leistung im Schadenfall anteilig.

                  Beispiel: Wenn Sie nur einen Gebäudewert von 225.000 Euro versichert haben, Ihr Haus tatsächlich aber 300.000 Euro wert ist, ersetzt der Gebäudeversicherer mögliche Schäden nur zu 75%.

                  Tipp 2: Neuwert- oder Wohnflächenmodell?

                  Unterversicherung vermeiden Sie, wenn Sie eine Gebäudeversicherung zum so genannten gleitenden Neuwert abschließen. Der Beitrag zur Gebäudeversicherung wird dann mithilfe einer Rechenformel jährlich an die Entwicklung der Baupreise angepasst. Im Gegenzug garantiert der Versicherer, die Leistung im Fall eines Gebäudeschadens nicht wegen Unterversicherung zu kürzen.

                  Statt der Versicherung zum gleitenden Neuwert bieten heute immer mehr Gebäudeversicherer das Wohnflächenmodell an. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist für den Kunden leicht zu durchschauen - die Versicherungsprämie bemisst sich einfach nach der Wohnfläche und der Tarifzone, in der das Gebäude liegt. Der Wertzuwachs des Gebäudes und die steigenden Wiederherstellungskosten werden durch einen jährlichen, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Anpassungsfaktor berücksichtigt.

                  Twittern

                  Kommentare zu Tipps zum Vertragsabschluss einer Gebäudeversicherung

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Was ist bei Feuer in der Gebäudeversicherung nicht versichert?
                  Kreditartikel
                  Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?
                  Kostenlose Formulare, Vorlagen und Musterbriefe zur Gebäudeversicherung
                  Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
                  Steuerrecht
                  Was ist bei Sturm & Hagel in der Gebäudeversicherung nicht versichert?

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Tipps zum Vertragsabschluss einer Gebäudeversicherung