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Die Photovoltaikversicherung
Zur Absicherung von Photovoltaikanlagen (PVA) gegen Schäden existiert inzwischen eine spezielle Versicherung. Die Photovoltaikversicherung ersetzt Schäden an der gesamten Anlage (Module, Stromverkabelung, Stromzähler etc.) durch Feuer, Wasser, Witterung, Konstruktions- oder Materialfehler, Vandalismus und Fahrlässigkeit.
Optional kann die Photovoltaikanlage (PVA) auch in eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung integriert werden. Vorausgesetzt, der Schutz der Anlage ist in dem erforderlichen Umfang in der Police enthalten.
Ferner empfiehlt sich eine Ausfallversicherung. Sie deckt Ausfälle der Photovoltaikanlage, insofern ihnen ein versicherter Schaden (z. B. Diebstahl) vorausgegangen und die Karenzzeit verstrichen ist.
Redaktions-Tipp
Die Betriebshaftpflichtversicherung für PVA-Inhaber sollte ebenfalls nicht fehlen. Sie kommt für die Schadensersatzansprüche Dritter auf, die durch die Anlage zu Schaden gekommen sind (z. B. wenn infolge eines Sturms Module auf ein parkendes Fahrzeug stürzen).
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