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                  Leitungswasserversicherung in der Gebäudeversicherung

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Eine Leitungswasserversicherung ist eine Sachversicherung, die als Ergänzung zu einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann oder die Inhaltsversicherung im gewerblichen Bereich vervollständigt.

                  Die Gebäudeversicherung umfasst sämtliche Gefahren, wie sie auch aus der Hausrat- und der Inhaltsversicherung bekannt sind einschließlich der Elementarschäden. Lediglich die Leitungswasserversicherung ist ausgenommen und daher kann sie als Ergänzung von Gebäudeeigentümern abgeschlossen werden, um den Versicherungsschutz zu vervollständigen.

                  In der Leitungswasserversicherung als Baustein der Gebäudeversicherung ist das Gebäude mit allen seinen Bestandteilen gegen Schäden versichert, die durch das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser entstehen. Die Gründe für einen Wassereinbruch haben unterschiedliche Ursachen und entstehen durch:

                  • frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen, an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, sowie an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, sowie an Rohren von Sprinkler- und anderen Berieselungsanlagen.
                  • Außerdem können sie auftreten durch frostbedingte Bruchschäden an Installationen, wozu Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts und Armaturen sowie deren Anschluss-Schläuche zählen. Auch Heizkörper und -kessel, Boiler und vergleichbare Teile von Warmwasser- und Dampfheizungen, sowie Klima- Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen gehören dazu.

                  Versichert sind dabei sämtliche Rohre innerhalb des versicherten Gebäudes, wobei mit der Definition "innerhalb" der gesamte Baukörper inklusive der Bodenplatte gemeint ist und die Rohre einer Solarheizung auf dem Dach ebenfalls dazu zählen.

                  Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte sind nicht im Versicherungsschutz enthalten, außer es ist durch eine Klausel etwas anderes vereinbart.

                  Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für frostbedingte und andere Bruchschäden an Zu- und Ableitungen außerhalb des Gebäudes, sofern sie der Versorgung dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und Sie, als Eigentümer, die Gefahr tragen.

                  Durch die Vereinbarung weiterer Klauseln lässt sich der Versicherungsumfang mühelos erweitern.

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