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                  Die Bauleistungsversicherung

                  Von Jennifer Gregorian

                  Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren während der Bauzeit vor nicht vorhersehbaren Schäden (Witterungs-, Baugrund-, Konstruktionsschäden, Vandalismus etc).

                  Bauunternehmen sind für einen Teil dieser Schäden verantwortlich. Nach Abschluss der Bauphase erstattet ihnen die Versicherung die Aufwendungen. Falls die Bauherren zugleich Versicherungsnehmer sind, müssen sie das Bauherrenrisiko mitversichern. Schließt das Bauunternehmen die Versicherung ab, kann das Bauherrenrisiko optional in den Schutz integriert werden.

                  Die Bauleistungsversicherung existiert in zwei Ausführungen:

                  1. Nach dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber“ (ABN) sind alle Bauleistungen, Baunebenleistungen und Umbauten eines bestimmten Neubaus versichert. Die versicherten Risiken nennen sich Bauherrenrisiko und Unternehmerrisiko.

                  2. Die Bauleistungsversicherung nach dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU) eignet sich für Bauunternehmen. Dabei sind Bauleistungen und Nebenleistungen des Bauhauptgewerbes (Hoch- und Tiefbau) und Baunebengewerbes (z. B. Straßenbau) versichert. Versicherungsgegenstand sind das Unternehmerrisiko und das Auftraggeberrisiko.

                  Wichtig

                  Die Bauleistungsversicherung ersetzt keine Feuerschäden (Brand, Explosion etc.). Hierfür bedarf es einer Feuerrohbauversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung.

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