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Spezialfonds
Im Gegensatz zu Publikumsfonds sind Spezialfonds nur gegenüber institutionellen Anlegern geöffnet. Dies können zum Beispiel Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Stiftungen oder Versicherungsträger sein. Das Mindestvolumen beträgt dabei mindestens in der Regel 10 Mio. Euro.
In den Anlagegrundsätzen des Fonds wird die maximale Anzahl an Anlegern genannt (zwischen 1 und 30), die in den einzelnen Spezialfonds investieren dürfen. In Deutschland ist dies in der Praxis nur eine einzige Institution, die auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der Anlageentscheidungen hat.
Fragen zu Spezialfonds
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