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                  Voraussetzungen für deutschen REIT

                  Von Mathias Bartsch

                  Damit ein Immobilienunternehmen hierzulande die Bezeichnung REIT führen darf, sind zahlreiche Kriterien zu erfüllen. So sieht das deutsche REIT-Gesetz genaue Regelungen für die Finanzierungsstruktur solcher Unternehmen vor. Die Vorgaben betreffen unter anderen die Bereiche der möglichen Kreditaufnahme und die Herkunft der Umsatzerlöse. Auch die Punkte der Ausschüttung oder der Beschränkung des Immobilienhandels sind im Gesetz verankert.

                  Die wichtigsten Einzelkriterien, die erfüllt sein müssen, sind:

                  • 90 Prozent des Jahresüberschusses nach HGB müssen ausgeschüttet werden (Versteuerung auf Anteilsebene)
                  • Börsennotierung
                  • Sitz und Geschäftsleitung sind in Deutschland
                  • Grundkapital muss mindestens 15 Millionen Euro betragen
                  • Mindesteigenkapital von 45 Prozent
                  • REIT darf keinen Handel mit Immobilien betreiben: Konkret sieht das Gesetz vor, dass innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien nicht höher liegen dürfen, als die Hälfte des gesamten durchschnittlichen Wertbestandes innerhalb des genannten Zeitraumes.
                  • wenigstens 75 Prozent der Umsatzerlöse müssen aus dem Geschäft mit unbeweglichen Vermögen stammen, beispielsweise aus Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf von Immobilien
                  • mindestens 75 Prozent der Aktiva einer REIT müssen aus Immobilien bestehen
                  • direkte Beteiligungen von 10 Prozent oder mehr nicht sind nicht erlaubt
                  • der Streubesitz, also Anteile von weniger als drei Prozent der Aktien, muss am Tag der Börsenzulassung mindestens bei 25 Prozent liegen, zudem ist fortlaufend eine Quote von 15 Prozent gefordert

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