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Geschlossene Immobilienfonds als langfristige Anlageoption
Von Mathias Bartsch
Im Gegensatz zu einem offenen Immobilienfonds beteiligt sich bei der geschlossenen Form immer nur eine begrenzte Anlegeranzahl. Der Fondsanbieter gibt die Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds zum Beginn der Laufzeit - auch Platzierungszeitraum genannt - heraus und wenn der gewünschte Investitionsbetrag erreicht ist, wird der Fonds geschlossen.
Chancen bei geschlossenen Immobilienfonds
Finanziert wird durch den geschlossenen Immobilienfonds meist nur ein einzelnes Projekt, diese Immobilie kann sowohl gewerblicher als auch privater Natur sein, beispielsweise ein Büro- oder Wohnhaus.
Zudem gibt es geschlossene Immobilienfonds für Bauvorhaben oder bestehende Immobilien auf der ganzen Welt. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds wird als Gesellschaftsform entweder die Form Kommanditgesellschaft (KG) oder die einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt.
Als Anleger ist man Mitinhaber der jeweiligen Immobilie und erzielt so regelmäßig Einkünfte durch die Vermietung oder Verpachtung des Objekts, zudem profitiert man von einer eventuellen Wertsteigerung der Immobilie. Der Anlagehorizont ist sehr lang und bewegt sich in der Regel zwischen 10 und 30 Jahren. Für eine kurz- oder mittelfristige Anlage ist er nicht geeignet.
Risiken bei geschlossenen Immobilienfonds
Eine Gefahr bei einem geschlossenen Immobilienfonds liegt darin, dass die Immobilie nicht kontinuierlich vermietet werden kann. So entstehen Einnahmeverluste für den Anleger. Zudem ist es möglich, dass der Kaufpreis zu Beginn zu hoch war oder sich die Immobilienpreise in der Zwischenzeit negativ entwickelt haben. Hierdurch ergibt sich bei einem Verkauf am Laufzeitende des Fonds, auch als Liquidation betitelt, ein geringerer Betrag, verglichen mit dem Kaufpreis. Ebenfalls ist die Fondsgesellschaft nicht zur vorzeitigen Rücknahme der Anlegeranteile verpflichtet.
Abschließend sollte man als Anleger noch wissen, dass man bei der Rechtsform GbR, nicht nur in Höhe der Anteile haftet, sondern auch mit seinem Privatvermögen für eventuelle Verbindlichkeiten des geschlossenen Immobilienfonds (Nachschusspflicht). Dies ist ein Nachteil zur Kommanditgesellschaft, bei der die Haftung auf die Anteile beschränkt ist.
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