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ETFs und Steuern
Von Mathias Bartsch
Indexfonds werden grundsätzlich wie konventionelle Investmentfonds, beispielsweise Aktien- oder Rentenfonds besteuert. So müssen Kursgewinne und auch laufende Erträge wie Dividenden oder Zinsen durch den privaten Anleger immer versteuert werden. Sämtliche Gewinne unterliegen dabei der Abgeltungssteuer, zumindest wenn Sie Ihren persönlichen Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr überschreiten.
Transparenzprinzip bei ETFs
Die Besteuerung basiert bei ETFs auf dem so genannten Transparenzprinzip, das auch bei Direktanlegern angewendet wird. Hiernach stellt ein Investmentfonds kein eigenes Steuersubjekt dar, weshalb die Erträge immer den Anteilsinhabern zugerechnet und somit von diesen auch versteuert werden.
Steuern bei aktiv gemanagten ETFs
Nur bei aktiv gemanagten Indexfonds stellt sich die Situation anders dar. Fallen Gewinne durch Veräußerungsgeschäfte lediglich auf der Fondsebene an, müssen Sie keine Steuern bezahlen. Werden die Gewinne aber stattdessen an die Anleger ausgezahlt, greift auch hier die Abgeltungssteuer.
Zusammenfassung - Steuern auf ETFs bei:
- Dividenden
- Zinsen
- Kursgewinnen
Kurzmeldungen:
14.07.2011
07.07.2011
Fragen zu ETFs und Steuern
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