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                  Dachfonds: Mit einem einzigen Wertpapier in verschiedene Fonds investieren

                  Von Hans Frießem

                  Dachfonds legen das Fondskapital in Anteilen anderer Investmentfonds ("Zielfonds") an. Kursgewinne innerhalb der Zielfonds muss der Anleger während der Haltedauer nicht versteuern. Mögliche steuerpflichtige Kursgewinne entstehen erst beim Verkauf.

                  Dachfonds können Aktien- oder Rentenfonds mit breiter Streuung sein, aber auch Fonds mit branchen- oder länderspezifischem Anlageschwerpunkt. Im großen Angebot der unterschiedlichen Dachfonds finden Sie sowohl als risikofreudiger Anleger wie auch als sicherheitsorientierter Sparer das richtige Produkt. Sogar Investments mit ethischer oder ökologischer Anlagestrategie sind heute problemlos zu bekommen.

                  Die Fondsauswahl und auch die nötigen Umschichtungen im Portfolio der Zielfonds übernehmen die professionellen Manager. Als Anleger müssen Sie nicht selbst den Markt beobachten und regelmäßig Fondsanteile kaufen und abstoßen – das erledigt der Dachfonds für Sie.

                  Dachfonds sind also besonders geeignet für Anleger, die ihr Geld mit möglichst wenig Aufwand auf verschiedene Fondspapiere verteilen und so an dem Wachstumschancen unterschiedlicher Branchen und Märkte teilhaben wollen.

                  Beim Ankauf der Zielfonds sind die Dachfonds gegenüber privaten Anlegern übrigens oft im Vorteil – als Großkunden bezahlen Dachfonds häufig keine oder geringere Ausgabeaufschläge, oft erhalten diese sogar Rabatte von den einzelnen Fondsgesellschaften.

                  Als Dachfonds-Anleger sind Sie bei der Abgeltungssteuer begünstigt

                  2009 ist die Abgeltungssteuer eingeführt worden. Bisher waren Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen abgabenfrei, sofern zwischen Kauf und Verkauf die so genannte Spekulationsfrist von mindestens zwölf Monaten lag.

                  Wenn Sie nun Anteile von Einzelfonds oder Aktien verkaufen, kassiert Vater Staat auf Ihre Kursgewinne die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr. Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind nur noch Kursgewinne aus dem Verkauf von Fonds und Aktien, die Sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben.

                  Die neue Abgeltungssteuer kann Ihre Rendite als Fondsanleger also empfindlich schmälern. Für Dachfonds gilt aber: Solange die Umschichtung von Einzelfonds innerhalb Ihres Dachfonds erfolgt, bleiben mögliche Kursgewinne für Sie als Dachfonds-Anleger steuerfrei. Die Fondsmanager können im Wert gestiegene Zielfonds weiterhin verkaufen, ohne dass Sie als Kunde die Kursgewinne gleich versteuern müssen. Abgeltungssteuer zahlen Sie erst dann, wenn Sie selbst Ihre Anteile mit Gewinn verkaufen.

                  Tipp der Redaktion:

                  Die Dachfonds der Großbanken und Sparkassen nehmen oft nur hauseigene Fondspapiere ins Portfolio. Das müssen aber nicht immer die attraktivsten Produkte im Fondsmarkt sein. Entscheiden Sie sich deshalb am besten für einen unabhängigen Dachfonds, der Ihr Kapital in wirklich renditestarke Fondsprodukte investiert und nicht an einige wenige Zielfonds der Muttergesellschaft gebunden ist.

                  Siehe auch:

                  • ETF Dachfonds

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