• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Risikolebensversicherung
                  • Vergleich & Test
                  • Fallende Risikoversicherung
                  • Partner Risikoversicherung
                  • Gesundheitsprüfung
                  • Fragen & Antworten
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Fallende Risikolebensversicherung

                  Die fallende Risikolebensversicherung unter der Lupe

                  Von Thomas Nissen

                  Eine fallende Risikolebensversicherung bietet einen wichtigen Versicherungsschutz für Immobilienkredite. Nicht wenige Kreditinstitute verlangen diese Absicherung als Sicherheit bei einer Baufinanzierung.

                  Für wen der Abschluss Sinn macht

                  Wer zum Zwecke eines Immobilienerwerbs eine Risikolebensversicherung mit einer fixen Versicherungssumme abschließt, bezahlt mehr als notwendig. Ein Blick auf den Tilgungsplan zeigt auf, dass die Restschuld bei regelmäßiger Tilgung Jahr für Jahr sinkt. Über die Laufzeit gesehen, wird die Summe, die es finanziell abzusichern gilt, immer geringer. Eine fallende Risikolebensversicherung trägt diesem Umstand Rechnung, da sich die Versicherungssumme stets an die Höhe der Restschuld orientiert.

                  Die Versicherungsleistung reduziert sich demzufolge jährlich um die Summe der Tilgungen und beträgt zum Ende der Vertragslaufzeit 0 Euro. Sie sollten demzufolge darauf achten, dass die Versicherungssumme der Bausumme entspricht und die Dauer des Vertragsabschlusses mit der Kreditlaufzeit übereinstimmt. Im Zweifelsfall sollte der Todesfallschutz etwas höher angesetzt werden. Etwaige Sonderzahlungen sollten in diese Betrachtung einbezogen werden. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen exakt den Betrag, den es benötigt, um das Darlehen in voller Höhe abzulösen.

                  Beitrag ist günstiger

                  Eine fallende Risikolebensversicherung ist deutlich preiswerter als eine gleichartige Versicherung mit gleichbleibender Deckungssumme. Da der Versicherer für den Todesfall immer geringere Leistungen erbringen müsste, ermäßigt sich der Beitrag in Abhängigkeit der Laufzeit um einen konstanten Wert.

                  Bei vielen Versicherungsgesellschaften bleibt der Beitrag allerdings über die Laufzeit konstant niedrig. Dies ist auf die Anwendung der sogenannten Mischkalkulation zurückzuführen. Im Falle einer klassischen Lebensversicherung erhöht sich die Sterbewahrscheinlichkeit mit fortschreitendem Alter. Dieser Effekt wirkt sich bei einer fallenden Risikolebensversicherung weit weniger stark aus, da die fallende Versicherungssumme diesem entgegenwirkt. Folglich wird die Prämie einer fallenden Risikolebensversicherung vollkommen anders kalkuliert.

                  Varianten

                  1. Im Falle einer progressiv fallenden Risikolebensversicherung passt sich die vereinbarte Todesfallsumme, entweder monatlich oder jährlich, an die Restschuld an.

                  2. Daneben werden auch Risikolebensversicherungen mit linear fallender Deckungssumme angeboten. Hierbei reduziert sich die Todesfallsumme jedes Jahr um einen festen Betrag. Diese Absicherungsvariante ist bei Abschluss eines Ratenkredits mit konstanter Tilgung sinnvoll.

                  3.Teilweise werden auch variable Risikolebensversicherungen angeboten. Der Beitrag wird dabei jährlich individuell an den neuen Kreditbetrag angepasst und neu berechnet.

                  Sinnvolle Alternative

                  Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Unfall oder Krankheit verstirbt. Das Risiko berufsunfähig oder arbeitslos zu werden, ist statistisch gesehen viel wahrscheinlicher. Eine Risikolebensversicherung bietet für diese Gefahren keinen Schutz. Abhilfe schafft an dieser Stelle eine Restschuldversicherung. Insbesondere dann, wenn lediglich ein Ehepartner berufstätig ist, sollte der Abschluss dieser Versicherung in Erwägung gezogen werden.

                  Bewertung abgeben ...
                  Bewertung: 4.0 von 5 | 1 Stimme(n)

                  Twittern

                  Fragen zu Fallende Risikolebensversicherung

                  Bei Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Vergleich Risikolebensversicherung
                  Ratgeber zur Risikolebensversicherung
                  Sind Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
                  Restschuld Definition
                  Gehört die Risikolebensversicherung zum Zugewinnausgleich?
                  Wann können Sie die Risikolebensversicherung kündigen?
                  Gibt es zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit bei der Risikolebensversicherung?

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Fallende Risikolebensversicherung