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                  Restriktive Aufnahmekriterien bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zur freiwilligen, jedoch unverzichtbaren privaten Absicherung. Ist das Angebot auch noch so groß und die rechtzeitige Vorsorge angeraten, lässt sich der richtige Versicherungsvertrag nicht leicht finden. Anders als in der Sozialversicherung prüfen die privaten Berufsunfähigkeitsversicherer die medizinischen Risiken, die Sie als Antragsteller mitbringen.

                  Unerwünschte Kunden

                  Nicht nur Vorerkrankungen, sondern auch bestimmte Berufszweige und risikoreiche Sportarten erschweren den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Verschlechtern sich dadurch die Konditionen, das heißt, der begehrte Versicherungsschutz wird teurer, bedeuten chronische Erkrankungen oder Behinderung das Aus.

                  Nicht immer muss es sich um eine schwere Krankheit handeln, denn psychische Beschwerden werden oft viel kritischer bewertet. Eine einst durchgeführte Psychotherapie oder eine Psychoanalyse kann bereits die Beiträge drastisch erhöhen und schlimmstenfalls sogar zu einer Ablehnung führen.

                  Angehörige von Berufen, die ein größeres Risikopotential besitzen, haben mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Doch entgegen der Annahme, dass es sich um Tätigkeiten mit höherem Verletzungs- und Unfallrisiko handelt, sind es vielmehr soziale Tätigkeiten, die aufgrund der hohen psychischen Belastung die Gefahr der Berufsunfähigkeit deutlich erhöhen.

                  Gesundheitsfragen

                  Die vom Versicherer im Antrag schriftlich gestellten Gesundheitsfragen müssen stets wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, will man sich nicht der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig machen. Das gilt auch dann, wenn sich dadurch die vertraglichen Konditionen verschlechtern könnten. Andernfalls kann es im Versicherungsfall die Verweigerung einer Leistung nach sich ziehen oder den Rücktritt vom Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zur Folge haben.

                  Allerdings dürfen Sie als Antragsteller weitere, ihnen bekannte Risiken verschweigen, nach denen der Versicherer nicht schriftlich fragt.

                  Folgenschwerer Anbietervergleich

                  Die zahlreich auf dem Versicherungsmarkt konkurrierenden Anbieter unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Preis-Leistungsverhältnisse, sondern auch der Aufnahmekriterien. Letztere lassen sich jedoch aufgrund komplexer Kalkulationsmodelle in Bezug auf den Einzelfall nicht auf den ersten Blick ausmachen. Das führt zu dem logischen Schluss, möglichst viele Anträge zu stellen. Doch davon ist dringend abzuraten.

                  Völlig gegen die Markttransparenz werden die Daten zur Antragsstellung bei Uniwagnis, der Warndatei des Versicherungswesens, gespeichert. Auf diese Weise können sie von vielen Versicherern abgerufen werden. Eine Person die einmal abgelehnt wurde, sei es wegen des Gesundheitszustandes, eines riskanten Berufes oder gefährlicher Hobbies, wird kaum bei einer anderen Gesellschaft angenommen.

                  Die anonymisierte Risikovorabfrage

                  Die Falle lässt sich mittels der sogenannten anonymisierten Risikovorabfrage umgehen, die zu den Serviceleistungen einiger Versicherungsmakler gehört, z.B. von seguras. Diese können durch Tarifsoftware die Testsieger und alle 60 Anbieter miteinander vergleichen.

                  Bei der anonymisierten Risikovorabfrage erhalten die Versicherer den Antrag einschließlich aller erforderlichen Bekanntgaben zum Gesundheitszustand sowie weiterer dazugehöriger Dokumente, doch die Antragsteller bleiben anonym. Identifizierung und Registrierung sind bei dieser Vorgehensweise ausgeschlossen
                  » Kontakt Seguras.

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