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Grundfähigkeitsversicherung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bei Verlust bestimmter vertraglich vereinbarter Fähigkeiten wie beispielsweise Gehen, Sehen oder Sprechen.
Wenn diese Fähigkeiten aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausgeführt werden können, leistet die Grundfähigkeitenversicherung. Bereits Kinder ab 6 Jahren können mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung mit einem solchen Versicherungsvertrag ausgestattet werden.
Vor allem Krankheiten sind für den Verlust der Grundfähigkeiten verantwortlich. Für die Auszahlung der vereinbarten Rente ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, die der versicherten Person bestätigt, dass diese mindestens zwölf Monate lang nicht fähig war oder ist, die festgelegten Tätigkeiten durchzuführen.
Die versicherten Grundfähigkeiten werden in zwei verschiedene Kategorien unterteilt. Dabei kommt es auf die Erheblichkeit der Einschränkung im täglichen Leben bei Verlust der einzelnen Grundfähigkeit an.
Während in der Kategorie "A" bereits der Verlust einer dieser Fähigkeiten zu einer Versicherungsleistung führt, müssen es in der Kategorie "B" bereits drei der nachstehenden Fähigkeiten sein. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen ist klar definiert, in welchem Umfang der Verlust einer Fähigkeit vorhanden sein muss, um eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung zu erhalten.
| Kategorie A | Kategorie B | Stehen |
| Sehen | Gehen | Greifen |
| Sprechen und Hören | Treppen steigen | Arme bewegen |
| Sich orientieren | Knien oder Bücken | Heben und Tragen |
| Hände gebrauchen | Sitzen | Auto fahren |
Hier werden die Begriffe beider Kategorien näher erläutert
Hinweis
Für die Grundfähigkeitsversicherung und die Zahlung einer Rente ist es unerheblich, ob Betroffene im Leistungsfall weiterhin arbeiten können oder wollen. Die Grundfähigkeitsrente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.