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Erläuterungen der einzelnen Begriffe der Grundfähigkeiten
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Hier werden Art und Umfang der Einschränkung bei den einzelnen Grundfähigkeiten erläutert.
Von den Versicherungsgesellschaften werden Grundfähigkeiten generell in zwei Kategorien unterteilt.
Die Rentenleistung erfolgt, wenn Betroffene entweder eine der Fähigkeiten aus Kategorie »A« oder drei aus Kategorie »B« verloren haben.
| Sehen: | Verlust der Sehfähigkeit auf beiden Augen. Eine eventuell verbliebene Sehfähigkeit darf je Auge 1/25 der normalen Sehfähigkeit nicht übersteigen. |
| Sprechen: | Verlust der Fähigkeit zu sprechen, das heißt außer Stande sein, irgendein verständliches Wort auszusprechen. |
| Sich orientieren: | Unfähig sein, sich örtlich, zeitlich oder zur eigenen Person zu orientieren. |
| Hände gebrauchen: | Weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig sein, einen Stift zu benutzen oder eine Tastatur zu bedienen. |
| Hören: | Unfähig sein, zu hören. Das bedeutet, nicht in der Lage zu sein, irgendein Geräusch wahrzunehmen. |
| Gehen: | Nicht in der Lage sein, über einen ebenen Untergrund zweihundert Meter weit zu gehen, ohne dabei eine Pause zu machen, sich abzustützen oder sich setzen zu müssen. |
| Treppen steigen: | Eine Treppe weder hinauf noch hinab zu steigen, ohne anzuhalten oder sich am Treppengeländer festhalten zu müssen. |
| Knien und Bücken: | Weder in der Lage zu sein, sich hinzuknien oder soweit zu hinunter bücken, um einen Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich anschließend wieder aufzurichten. |
| Sitzen: | Unfähig sein, auf einem Stuhl ohne Armlehnen für eine Dauer von zwanzig Minuten zu sitzen. |
| Stehen: | Nicht in der Lage sein, für zehn Minuten zu stehen, ohne sich abstützen zu müssen. |
| Greifen: | Mit keiner Hand fähig zu sein, den Schraubverschluss einer Flasche zu öffnen. |
| Arme bewegen: | Der Bewegungsradius beider Arme ist soweit eingeschränkt, dass man keine Jacke ohne Hilfestellung anziehen kann. |
| Heben und Tragen: | Weder mit dem linken noch mit dem rechten Arm fähig sein, einen Gegenstand mit einem Gewicht von zwei Kilogramm von einem Tisch zu nehmen und ihn fünf Meter weit zu tragen. |
| Auto fahren: | Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist aus medizinischen Gründen nicht möglich, oder eine bereits erteilte Fahrerlaubnis wurde aus medizinischen Gründen entweder nachweislich zurückgegeben oder entzogen. |
Kommentare zu Grundfähigkeitsversicherung: Erläuterung der Begriffe
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