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                  Die Erwerbsminderungsrente

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Bereits seit 2001 gibt es in der Gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Erwerbsminderung und ersetzt seit dem die Berufs- und die Erwerbsunfähigkeit. Durch diesen Kunstgriff hat sich der Gesetzgeber aus der Verantwortung des Berufsschutzes komplett zurückgezogen.

                  Erwerbsminderungsrente

                  © Doris Heinrichs / fotolia.com

                  Die Kriterien, die heute über den Anspruch und die Höhe einer Erwerbsminderungsrente entscheiden, beruhen ausschließlich auf dem Restleistungsvermögen des Betroffenen. Es zählt nicht mehr die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern ausschließlich, ob und wenn ja, wie lange gearbeitet werden kann. Nach heutiger Regelung ist es nur entscheidend, ob Betroffene dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können und wie viele Stunden pro Tag.

                  Danach erhalten Betroffene die volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als drei Stunden täglich irgend einer Berufstätigkeit nachgehen können. Immerhin die halbe Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Alle, deren Restleistungsvermögen es zulässt, mehr als sechs Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein, erhalten keinerlei Rentenzahlung.

                  So finden Sie die beste Berufsunfähigkeitsversicherung:

                  Nutzen Sie unbedingt unabhängige Dienste wie Rating-Agenturen oder Finanzportale, zum Beispiel finanzen.de, die die Tarife der BU-Versicherer sowie die Testsieger von Finanztest, Focus-Money oder €uro vergleichen.

                  Definition von Erwerbsminderung

                  Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand aufgrund von Erkrankung oder Körperbehinderung nur noch eingeschränkt in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nach zu gehen. Der Grad der Erwerbsminderung misst sich am Restleistungsvermögen des Betroffenen.

                  Danach ist jeder, der mindestens drei aber nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, teilweise erwerbsgemindert und hat Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer dagegen weniger als drei Stunden Restleistungsvermögen aufweisen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

                  Lesenswert: Ursachen für eine Erwerbsminderung

                  Hinweis der Redaktion

                  Das Risiko von sozialen und finanziellen Veränderungen, lässt sich nur durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung minimieren, der auch von den Verbraucherzentralen empfohlen wird.

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