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                  Sie sind hier: Startseite » Berufsunfähigkeitsversicherung » Erwerbsminderung: Rentenhöhe

                  Höhe der Rente für Erwerbsminderung

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Die Höhe der Renten, die für Erwerbsminderung bewilligt werden, hat sich seit der Reform 2001 verringert.

                  Verantwortlich für diese Tendenz ist der geminderte Zugangsfaktor. Dabei ist der Zeitpunkt entscheidend, wann eine Rente infolge Erwerbsminderung gewährt wird und wie viel Monate dieses Ereignis vor Vollendung des 63. Lebensjahres eintritt. Für jeden Kalendermonat wird dann die Rente um 0,3 Prozent gemindert, wobei die Minderung auf höchstens 10,8 Prozent begrenzt ist. Wer demnach eine Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 60. Lebensjahr bezieht, erhält nur 89,2 Prozent.

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                  Nutzen Sie unbedingt unabhängige Dienste wie Rating-Agenturen oder Finanzportale, zum Beispiel finanzen.de, die die Tarife der BU-Versicherer sowie die Testsieger von Finanztest, Focus-Money oder €uro vergleichen.

                  Die durchschnittliche Rentenhöhe bei Erwerbsminderung beträgt bei Männern rund 900 Euro und bei Frauen rund 720 Euro. Dabei handelt es sich um den Durchschnitt aller gezahlten Renten im Deutschland. Das beinhaltet neben den Erwerbsminderungsrenten auch Renten, die infolge Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gezahlt werden. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht das:

                  Art der Rente 2001 2002 2003 2004 2005 2006
                  Erwerbsminderungsrente bei Männern 975 EUR 983 EUR 978 EUR 954 EUR 939 EUR 918 EUR
                  Regelaltersrente bei Männern 1.057 EUR 1.064 EUR 1.057 EUR 1.033 EUR 1.021 EUR 1.004 EUR
                  Erwerbsminderungsrente bei Frauen 708 EUR 724 EUR 733 EUR 730 EUR 734 EUR 735 EUR
                  Regelaltersrente bei Frauen 507 EUR 510 EUR 508 EUR 498 EUR 494 EUR 487 EUR
                  Altersrente bei Frauen 744 EUR 756 EUR 760 EUR 750 EUR 751 EUR 748 EUR

                  Quelle: Deutsche Rentenversicherung

                  Sieht man sich die Rentenzugänge bei Erwerbsminderung von 2001 bis 2009 an und den damit in Zusammenhang stehenden weggefallenen Berufsschutz, ist festzustellen, dass sich die durchschnittliche Rentenhöhe drastisch verringert hat.

                  Das ist eine direkte Folge der Reform, die neben dem Wegfall des Berufsschutzes auch das Absenken des Rentenniveaus von bis dato zwei Drittel der Altersrente auf 50 Prozent zur Folge hatte.

                  Die Kriterien wurden verschärft

                  Doch nicht nur die Rentenhöhe hat sich verringert. Auch die Kriterien, um eine Rente bei Erwerbsminderung zu erhalten, sind deutlich strenger geworden. Es ist zu beobachten, dass seit 2001 nicht einmal jedem zweiten Antrag entsprochen und eine Rentenzahlung aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit bewilligt wurde.

                  Dabei sind nicht nur die Neuanträge rückläufig, sondern auch die Zahl der Bewilligungen. Die vorliegenden Zahlen für die Jahre 2001 bis einschließlich 2006 sind eindeutig:

                    2001 2002 2003 2004 2005 2006
                  Summe aller Neuanträge auf Erwerbsminderungsrente 131.577 121.209 121.139 118.001 122.101 118.154
                  Bewilligungen 64.027 56.441 56.224 56.402 57.520 54.224
                  Bewilligungen prozentual 48,66% 46,57% 46,41% 47,80% 47,11% 45,89%

                  Quelle: Deutsche Rentenversicherung

                  Zusammenfassend muss man zu dem Ergebnis kommen, dass der Gesetzgeber durch seinen Rückzug aus dem Berufsschutz, die Verantwortung für eine entsprechende Vorsorge auf die Schultern jedes einzelnen verteilt hat. Abgesenktes Rentenniveau, schärfere Kriterien bei der Bewilligung und insgesamt schlechtere Ausgangsvoraussetzungen für Berufstätige, zwingen jeden einzelnen dazu, über eine angemessene und ausreichende Absicherung seiner Arbeitskraft nachzudenken.

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