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                  Achten Sie als Beamter auf die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung

                  Von Hans Frießem

                  Auch als Beamter sollten Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Hier sollten Sie sich unbedingt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer so genannten Dienstunfähigkeitsklausel entscheiden.

                  Das ist deshalb so wichtig, weil Ihr Dienstherr Sie bei einer Erkrankung mit schlechter Gesundheitsprognose in den Ruhestand entlassen kann, auch wenn Ihre Arbeitskraft zu weniger als 50 Prozent eingeschränkt ist. Eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel erhält man aber nur, wenn man zu 50 Prozent oder mehr beeinträchtigt ist. Sie können als Beamter dienstunfähig werden, ohne aus Versicherungssicht gleich berufsunfähig zu sein.

                  So finden Sie die beste Berufsunfähigkeitsversicherung:

                  Konzentrieren Sie sich auf Anbieter, die mit dem Testurteil "Sehr gut" abgeschnitten haben, hier sind die Bedingungen bereits unabhängig geprüft. Nutzen Sie dafür unabhängige Maklerdienste, zum Beispiel von Seguras, die die Testsieger und alle 60 Anbieter durch eine Tarifsoftware vergleichen können
                  » Kontakt Seguras.

                  Mit einer kundenfreundlichen Dienstunfähigkeitsregelung in Ihrer Berufsunfähigkeits-Police sind Sie auf der sicheren Seite: Der Versicherer erkennt Ihre Erkrankung dann automatisch als Berufsunfähigkeit an, sobald Sie im beamtenrechtlichen Sinn dienstunfähig werden.

                  Nur als Beamter auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt - erst nach fünf geleisteten Dienstjahren haben Sie überhaupt Anspruch auf Bezüge. Als junger Beamter auf Probe oder Widerruf, werden Sie im Ernstfall einfach entlassen und sind finanziell kaum versorgt. Zwar versichert Ihr Dienstherr Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Ihr Anspruch auf gesetzliche Rente ist aber sehr gering, wenn Sie unglücklicherweise schon zu Beginn Ihres Berufslebens wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können.

                  Die Dienstunfähigkeits-Klausel in den Versicherungsbedingungen sollte Sie als Beamten auf Probe oder Widerruf deshalb nicht schlechter stellen, als Beamte auf Lebenszeit. Die Regelung muss sinngemäß lauten: "Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."

                  Für Beamte bei Polizei, Feuerwehr oder Bundesgrenzschutz gibt es Angebote mit Dienstunfähigkeitsklauseln, die speziell für diese Berufsgruppen sind, da sie einem höherem Maß an Risiko in ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.

                  Außerdem sollten die Versicherungsbedingungen keine zeitliche Befristung bei der Anerkennung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit vorsehen - manche Berufsunfähigkeitsversicherer gewähren diesen Schutz nur bis zum 45. Lebensjahr, danach gelten strengere Regeln. Oft wird man aber erst wenige Jahre vor dem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig. Entscheiden Sie sich als Beamter am besten für einen lückenlosen Dienstunfähigkeitsschutz bis zum Pensionsalter.

                  Praxis-Tipp

                  Lassen Sie sich von Ihrem Dienstherrn ausrechnen, welche Bezüge Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit bekommen. Versichern Sie die Lücke zu Ihrem Monatseinkommen mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.

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