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                  Genussscheine - Investments zwischen Renten- und Aktienmarkt

                  Von Matthias Nemack

                  Ihrer eigentlichen Definition entsprechend sind Genussscheine in der Klasse der nicht geregelten Wertpapiere anzutreffen. Interessenten sollten sich vom positiv anmutenden Namen der Produkte nicht täuschen lassen, die Nachteile der Scheine sind nicht zu unterschätzen, wie die folgenden Abschnitte zeigen sollen.

                  Ausgegeben werden sie grundsätzlich von Aktiengesellschaften (aber auch von GmbHs, Genossenschaften oder KGs) aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Auf diese Weise beschaffen sich die Unternehmen frisches Geld, das auf die Eigenkapitalquote angerechnet wird. Anders als in anderen Ländern braucht es hierzulande eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent der Stimmen aller Stimmberechtigten im Rahmen einer Unternehmens-Hauptversammlung, damit eine Aktiengesellschaft in diesem Bereich eine Emission vornehmen kann.

                  Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang in den meisten Fällen zudem ein vorrangiges Bezugsrecht für die Aktionäre des betreffenden Unternehmens, wenn es zu einer Ausgabe von Genussscheinen kommt. Rein formal gibt es keine klare Richtlinie, wie Genussscheine auszusehen haben. Dies bedeutet, dass die Papiere im Einzelnen sowohl als Aktienmodell aber ebenso gut als Anleihe aufgestellt sein können. Üblicherweise sehen die Genussscheine vor, dass wie bei einer Anleihe der investierte Anlagebetrag am Ende der Laufzeit an die Anleger zurückgezahlt wird. Die Zinserträge werden im Regelfall im jährlichen Rhythmus gutgeschrieben, allerdings müssen interessierte Investoren wissen, dass Ansprüche auf diese Zinsen nicht garantiert sind.

                  Rendite basiert auf erzielten Gewinnen der Emittenten

                  An dieser Stelle zeigt sich eine Parallele zum Aktienmarkt. Aktionäre erhalten ihren Anspruch auf die Dividende ebenfalls auf Basis der jeweiligen Unternehmensentwicklungen und der erwirtschafteten Gewinne (dem Nominalgewinn) der Aktiengesellschaft. Im Klartext heißt dies aber auch, dass überhaupt ein solcher Gewinn vorliegen muss, um den zugesagten Zinssatz zu erhalten. Wissenswert für die Anleger ist an dieser Stelle aber auch, dass ihnen generell durch den Erwerb von Genussscheinen nicht auch unmittelbar ein Stimmrecht zugesprochen wird, denn die Investoren erstehen mit ihrem Kauf keinen Unternehmensanteil. Vielmehr besteht ausschließlich ein Anlegerrecht auf eine Beteiligung an den erzielten Gewinnen. Wie Anleihen werden Genussscheine mit zeitlicher Begrenzung ausgegeben, ein Verkauf ist dennoch stets möglich über den Börsenhandel, ohne dass die Einhaltung der vorab festgelegten Fristen obligatorisch ist. Die üblichen Laufzeiten der Genusscheine liegen erfahrungsgemäß bei fünf bis zehn Jahren.

                  Zu den zentralen Nachteilen der Genussscheine zählt die Regelung, dass bei eintretender Insolvenz eines Unternehmens – also des Emittenten der Papiere – erst alle übrigen Gläubiger durch den Insolvenzverwalter bedient werden. Erst ganz am Ende der Reihe der Gläubiger steht der Inhaber von Genussscheinen. So müssen die Anleger hoffen, dass aus der Insolvenzmasse genügend Kapital verfügbar bleibt, um auch den Anspruch der Genussschein-Inhaber zu decken. Im schlimmsten aller denkbaren Fälle erhalten die Anleger nur einen geringen Teil oder – auch dies ist möglich – nichts von ihrem angelegten Kapital zurück. Diese so genannte Nachrangigkeit sollten Anleger schon bei ersten Investitionsüberlegungen denken, denn die vorrangige Behandlung von Fremdkapitalgläubigern ist ein wesentlicher Knackpunkt der Genussscheine für potentielle Anleger.

                  Viel Freiheit für die Unternehmen bei Ausgabe von Genussscheinen

                  Experten bezeichnen Genussscheine vielfach als Zwischenelement zwischen Aktien und den gefragten Rentenpapieren. Der genannten Faktoren wegen vor allem zum Nachteil der Anleger. Während kein Stimmrecht beim Scheininhaber liegt, trägt der Anleger dennoch die Risiken mit und weiß nicht im Vorhinein bereits, welche Renditen er mit seiner Investition erzielen wird. Per Definition gehören die Genussscheine in den Anlagebereich der Mezzanine-Finanzierung. Dies liegt darin begründet, dass sowohl Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital zu finden sind.

                  Für die Emittenten haben Genussscheine den großen Vorteil, dass der Spielraum für die Ausgabe groß ist. Hier gibt es weder gesetzliche noch sonstige fixe Richtlinien, die bei der Entwicklung und Ausgabe zu berücksichtigen sind. Dies führt dazu, dass der Markt sowohl solche Genussscheine mit fester Laufzeit bietet, gleich daneben finden sich jedoch Angebote, die eine Kündigung vor Ende der vereinbarten Laufzeit erlauben. Möglich ist ebenfalls der Erwerb von Papieren, die den Investoren eine Mindestverzinsung garantieren. Andere Formate bieten die Chance für Inhaber, die Genussscheine über eine Options- oder Wandelrecht in Aktien des jeweiligen Unternehmens einzutauschen oder eben umzuwandeln. Die Rahmenbedingungen für einen solchen Umtausch werden vor Erwerb festgelegt. Fachlich wird in diesem Zusammenhang von Optionsgenussscheinen und Wandelgenussscheinen gesprochen.

                  Nachfrage und Interesse zuletzt deutlich gesunken

                  In den vergangenen Jahren ist das Angebot an Genussscheinen deutlich zurückgegangen. Zu erklären ist dies vor allem damit, dass die Modelle für Banken mittlerweile weitaus weniger interessant sind, als dies früher der Fall gewesen ist. Inzwischen vertrauen viele institutionelle Anleger wie eben die Banken auf lukrativere Produkte des Marktes, weshalb Experten für die Zukunft mit einer weiteren Abnahme der Produktvielfalt im Bereich der Genussscheine rechnen. Bei aller Vorsicht muss gesagt werden, dass die Genussscheine für Anleger mit Interesse an Rentenpapieren und der nötigen Risikofreude durchaus reizvoll sein können, eben wegen ihrer vielfach überdurchschnittlichen Verzinsung. In steuerlicher Hinsicht jedenfalls bieten die Genussscheine – die früher gerne aus Sparformat genutzt wurden – keinen Vorteil mehr für Anleger. Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind keine positiven Steuer-Effekte mehr realisierbar.

                  Was als Nachteil für die Anleger gedeutet werden kann – nämlich die umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten für die ausgebenden Unternehmen – kann sich für Anleger in spe aber durchaus auch als Vorteil erweisen. Denn so haben die Interessenten die Wahl der Produkte. Jeder Kapitalgeber kann auf Basis der eigenen Vorstellungen und Ziele, die mit dem Erwerb der Anlage verfolgt werden, wählen, welcher Genussschein von welchem Anbieter ideal ist. Ein wesentlicher Auswahlaspekt ist wie bei allen Finanzprodukten auf dem Markt die Bonität der Unternehmen, die sich für die Ausgabe von Genussscheinen entscheiden. Eine Investition in die Papiere eines schlecht aufgestellten Unternehmens sollte so oder so vermieden werden.

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