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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer wichtiger
Von Hans Frießem

Wenn Sie schon während Ihres aktiven Arbeitslebens durch schwere Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden, droht häufig der finanzielle Ruin.
Die knappe gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht heute kaum noch aus, um auch nur die dringendsten laufenden Kosten zu decken. Falls Sie im Ernstfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden wollen, benötigen Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
So hoch sollte Ihre Berufsunfähigkeitsrente sein:
Ihre private Berufsunfähigkeitsrente sollte zusammen mit allen anderen Versorgungsansprüchen (gesetzliche Erwerbsminderungsrente, betriebliche Vorsorge) hoch genug sein, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Beispiel: Sie verdienen monatlich 1.800 EUR netto. Ihr Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt laut Renteninformation zurzeit 580 EUR, aus Ihrer betrieblichen Versorgung bekämen Sie 220 EUR. Versichern Sie in diesem Fall eine private Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 EUR im Monat (1.800 EUR – 580 EUR – 220 EUR = 1.000 EUR).
Das hat sich geändert:
Seit 01.01.2001 sind die Begriffe Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit betrug bis dahin zwei Drittel der vollen Rente. Jetzt beträgt die vergleichbare Rente, die wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird nur noch 50 Prozent der vollen Rente, bei gleichzeitig abgesenktem Rentenniveau und verschärften Kriterien.
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Definition von Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Betroffene aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Gebrechen oder infolge einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, weder in ihrem erlernten noch in einem ihnen zumutbaren Beruf halb so viel leisten und verdienen können, wie andere Erwerbstätige mit einer ähnlichen Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Vor allem junge Leute müssen für Berufsunfähigkeit vorsorgen
Für junge Menschen ist der private Schutz gegen Berufsunfähigkeit besonders wichtig – wer erst seit kurzer Zeit Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, dessen Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung sind gering. Selbst Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind gerade in den ersten Berufsjahren kaum vorhanden. Bei Berufsunfähigkeit steht man gerade als junger Mensch oft ohne nennenswerte Versorgung da.
Je früher Sie in den Berufsunfähigkeitsschutz einsteigen, desto niedriger sind die Beiträge. Und da Sie als junger Mensch in der Regel noch auch keine gesundheitlichen Probleme haben, bekommen Sie Ihren Versicherungsschutz normalerweise auch ohne Einschränkungen, denn Vorerkrankungen können zu Beitragszuschlägen oder sogar Leistungsausschlüssen führen.
Siehe auch: Gerade junge Leute brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Darauf müssen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten:
Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten nicht nur preisgünstig sein – sie müssen auch kundenfreundliche Vertragsbedingungen bieten. Ein billiger Berufsunfähigkeitsschutz ist im Ernstfall nutzlos, wenn er Fußangeln enthält, aufgrund derer der BU-Versicherer die Leistung verweigern kann. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau durch, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsunfähigkeitspolice folgende Bedingungen erfüllt:
- Versichert sein muss ausdrücklich der zuletzt ausgeübte Beruf. Dann zahlt der Versicherer bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit in jedem Fall, auch wenn Sie seit Vertragsabschluss in einen Job mit höherem BU-Risiko gewechselt sind.
- Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung darf keine "abstrakte Verweisung" vorsehen. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern, falls Sie trotz Berufsunfähigkeit in der Lage sind, eine andere als die bisherige Tätigkeit auszuüben – unabhängig davon, ob Sie eine entsprechende Stelle überhaupt finden.
Achten Sie darauf, dass § 2 Nr. 1 der AVB (Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen) folgendermaßen formuliert ist: ... ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. - Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente muss eintreten, sobald Sie nach ärztlicher Prognose Ihren gegenwärtigen Beruf für mindestens sechs Monate nicht ausüben können.
- Ihr BU-Vertrag sollte jederzeit eine Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zulassen. Dann können Sie Ihren Versicherungsschutz problemlos anpassen, wenn Ihre finanziellen Verpflichtungen steigen, weil Sie beispielsweise eine Familie gründen, eine Eigentumswohnung erwerben oder ein Haus bauen.
- Auch bei verspäteter Meldung sollte die Berufsunfähigkeitsrente für mindestens drei Jahre rückwirkend gezahlt werden.
- Der BU-Versicherer sollte nicht nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag erhöhen können, wenn bei Vertragsabschluss ein erhöhtes Gesundheitsrisiko vorlag, das dem Versicherten nicht bekannt war.
- Das Rücktrittsrecht des Versicherers sollte grundsätzlich höchstens 5 Jahre betragen und ab dem Datum des Vertragsabschlusses zählen.
- Der Versicherer sollte bei einem Berufswechsel innerhalb von 12 bis 36 Monaten vor Eintritt der Berufsunfähigkeit keinerlei Prüfung vornehmen, in wie weit der Berufswechsel durch das Wissen einer für die Berufsunfähigkeit in Zusammenhang stehenden Gesundheitsstörung veranlaßt wurde.
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