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                  Wohnungsbauprämie

                  Von Thomas Nissen

                  Sie können vom Staat für die Einzahlungen auf ihren Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie (WoP) im Rahmen der Wohnungsbauförderung quasi geschenkt obendrauf erhalten:

                  Höhe der Wohnungsbauprämie
                  Bezogen auf das Kalenderjahr Alleinstehende Zusammenveranlagte
                  Zu versteuerndes Einkommen** unter 25.600 Euro unter 51.200 Euro
                  Höhe der Förderung 8,8 Prozent 8,8 Prozent
                  Beiträge gefördert bis 512 Euro 1.024 Euro
                  Dadurch höchste Prämie 45,06 Euro 90,11 Euro

                  **Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge


                  Wer weniger einzahlt, erhält auch eine geringere Prämie. Beiträge sind nur prämienberechtigt, wenn ihre Summe im Sparjahr mindestens 50 Euro beträgt. Der Anspruch besteht für steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren.

                  Das Kumulierungsverbot

                  Bausparen wird auch durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Allerdings nicht, wenn bereits die Wohnungsbauprämie beantragt wurde. Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen!

                  Antrag rechtzeitig stellen

                  Der Antrag auf Förderung muss bei der jeweiligen Bausparkasse für das vergangene Jahr eingereicht werden und zwar spätestens innerhalb von zwei Jahren. Dort wird ihr Anspruch geprüft und vermerkt. Die eigentliche Auszahlung erfolgt aber erst bei Zuteilung des Vertrages, einer prämienunschädlichen Kündigung oder nach Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren.

                  Wussten sie schon, dass...

                  ...zu den Einzahlungsbeiträgen auch die bezahlte Abschlussgebühr gehört? Weiterhin werden die Zinsen, die auf ihren Bausparvertrag gutgeschrieben wurden, als Einzahlungen bewertet.

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