Wohnungsbauprämie
Von Thomas Nissen
Sie können vom Staat für die Einzahlungen auf ihren Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie (WoP) im Rahmen der Wohnungsbauförderung quasi geschenkt obendrauf erhalten:
| Bezogen auf das Kalenderjahr | Alleinstehende | Zusammenveranlagte |
|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen** | unter 25.600 Euro | unter 51.200 Euro |
| Höhe der Förderung | 8,8 Prozent | 8,8 Prozent |
| Beiträge gefördert bis | 512 Euro | 1.024 Euro |
| Dadurch höchste Prämie | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
**Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge
Wer weniger einzahlt, erhält auch eine geringere Prämie. Beiträge sind nur prämienberechtigt, wenn ihre Summe im Sparjahr mindestens 50 Euro beträgt. Der Anspruch besteht für steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren.
Das Kumulierungsverbot
Bausparen wird auch durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Allerdings nicht, wenn bereits die Wohnungsbauprämie beantragt wurde. Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen!
Antrag rechtzeitig stellen
Der Antrag auf Förderung muss bei der jeweiligen Bausparkasse für das vergangene Jahr eingereicht werden und zwar spätestens innerhalb von zwei Jahren. Dort wird ihr Anspruch geprüft und vermerkt. Die eigentliche Auszahlung erfolgt aber erst bei Zuteilung des Vertrages, einer prämienunschädlichen Kündigung oder nach Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren.
Wussten sie schon, dass...
...zu den Einzahlungsbeiträgen auch die bezahlte Abschlussgebühr gehört? Weiterhin werden die Zinsen, die auf ihren Bausparvertrag gutgeschrieben wurden, als Einzahlungen bewertet.
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