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Was können Sie sich leisten? - Teil 2 (3teilige Artikelserie)
Von Anette Stein
Wer ein Darlehensangebot einer Bank einholt, kann anhand des Tilgungsplans die Höhe der monatlichen Raten ersehen, die er im Falle eines Vertragsabschlusses zahlen müsste. Um einschätzen zu können, ob diese Beträge im Bereich des Möglichen liegen, sollte der Kreditinteressent in der Phase der Finanzierungsvorbereitung genau berechnen, wie viel Geld er jeden Monat für ein Baudarlehen zur Verfügung hat.
Die Einnahmen
Die mögliche tragbare Monatsbelastung ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Wichtig dabei: Nur die dauerhaften Einnahmen sollten zugrunde gelegt werden.
Das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen ist schnell ermittelt. Außerdem zählen auch das Kindergeld, Renten, Mieteinkünfte, Zinsen, Einkünfte aus Erbschaften oder Vermächtnissen und Tantiemen – diese allerdings nur mit dem Mindestanteil, der auf Dauer sicher ist – zu den Einnahmen.
Boni oder Gewinnbeteiligungen bleiben außen vor, sofern die Höhe nicht kalkulierbar ist. Einkünfte aus Mehrarbeit oder nebenberuflicher Tätigkeit fließen nicht in die Summe ein, es sei denn, der Stelleninhaber erzielt damit dauerhaft ein Einkommen. Von Vorteil ist es in jedem Fall, das 13. oder 14. Monatsgehalt nicht mit einzubeziehen, sondern dieses stattdessen lieber als Reserven für unvorhergesehene Ausgaben oder Vorkommnisse zurückzulegen.
Die Ausgaben
Banken setzen bei der Feststellung der monatlichen Ausgaben des Kunden Pauschalen an. Als Erfahrungswerte gelten:
- für den ersten Erwachsenen im Haushalt 600 Euro
- für jedes weitere Familienmitglied 300 Euro
- für jedes weitere Familienmitglied mit eigenem Einkommen 500 Euro
Allerdings können sich die Beträge von Bank zu Bank unterscheiden. Für die Baufamilie ist es hingegen wichtig, nicht mit den Pauschalen, sondern mit den tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu rechnen, um die Gefahr eines Finanzierungslochs zu vermeiden.
Dabei braucht man dann die Lebenshaltungskosten (z.B. die Miete), die entfallen, natürlich nicht mitberücksichtigen. Lebenshaltungskosten, die neu hinzukommen wie z.B. die Versicherung für das Haus oder die Wohnung, eine Restschuld- oder Risikolebensversicherung o.Ä. gehören aber sehr wohl in die Aufstellung. Einmalig anfallende Jahresbeträge werden auf Monatskosten umgerechnet.
Zu den Lebenshaltungskosten gehören:
- Haushaltskosten (Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsgegenstände, Arzneien etc.)
- Wohnnebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Abwasser, Steuern und Rundfunkgebühren, Telefon, Internet, Hausverwaltung)
- Auto und Fahrtkosten ( Treibstoff, Versicherungen, Inspektion und Reparaturen, Wertverlust)
- Versicherungen und Altersvorsorge (Wohngebäude, Hausrat, Privathaftpflicht, Riestervertrag etc.)
- Freizeit (Urlaub, Freizeitaktivitäten)
- Zahlungsverpflichtungen (Ratenkredite, Familiendarlehen etc.)
- weitere Kosten (Schulausflüge, Gartengeräte etc.)
- Reserve (Rücklagen für unvorhersehbare Kosten, längere Krankheiten, Arbeitslosigkeit etc.)
So errechnet man die tragbare Monatsbelastung:
Die folgende Beispielrechnung zeigt das finanzielle Potential einer vierköpfigen Familie, in der beide Partner ein Einkommen beziehen.
| Monatliche Einkünfte insges. | 3.228 Euro |
| Nettoeinkommen beider Partner zus. | 2.900 Euro |
| Kindergeld 2 x je 164 Euro | 328 Euro |
| weitere Einkünfte z.B. Miete | - |
| Monatliche Ausgaben insges. | 2.085 Euro |
| Lebensmittel | 500 Euro |
| Kleidung | 200 Euro |
| Gesundheit | 50 Euro |
| Haushaltsgegenstände | 100 Euro |
| Wohnnebenkosten | 250 Euro |
| Rücklagen | 100 Euro |
| Auto, Verkehr | 200 Euro |
| Versicherungsbeiträge | 250 Euro |
| Kredite | 35 Euro |
| Freizeit | 150 Euro |
| Urlaub | 200 Euro |
| Ausgabenpuffer | 50 Euro |
| Tragbare Monatsbelastung | 1.143 Euro |
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