Bausparvertrag: Vermögenswirksame Leistungen (VL, VWL)
Von Thomas Nissen
Arbeitgeber zahlen in der Regel an ihre Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen (VL, VWL). Diese können in Bausparverträge investiert werden, dessen Einzahlungen durch die Arbeitnehmersparzulage einer Förderung unterliegen.
Idealerweise überweist der Arbeitgeber für das VL-Bausparen Beiträge bis zum maximal geförderten jährlichen Einzahlungsbetrag von 470 Euro. Ist dies nicht der Fall, bitten Sie ihn einfach, den vollen oder den Restbetrag direkt vom Lohn/Gehalt abzuziehen und auf den Sparvertrag einzuzahlen, denn...
- ...nur vom Arbeitgeber kommende Einzahlungen gelten als vermögenswirksame Leistungen!
Unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen werden für Ledige höchstens 470 Euro mit 9% bezuschusst (= 42,30 Euro). Bei Ehepaaren, die beide Arbeitnehmer sind und einen gemeinsamen oder zwei einzelne Bausparverträge besitzen, wird der zulagengeförderte Einzahlungsbetrag auf 940 Euro verdoppelt (= 84,60 Euro).
Siehe auch: Arbeitnehmersparzulage
Kommentare zu Bausparvertrag: Vermögenswirksame Leistungen (VL, VWL)
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2012-01-13, 10:54
Semjon